„Mach dich ran“ in der Kanzlei

Am Dienstag war das Team der MDR-Sendung „Mach dich ran“ bei uns in der Kanzlei und hat sich einige Informationen, die bei der Erfüllung der Tagesaufgabe hilfreich sein könnten, geholt. Wir drücken die Daumen, dass die Tagesaufgabe erfüllt und dem betroffenen Zuschauer geholfen werden kann.

64. Deutscher Verkehrsgerichtstag

Alle Jahre wieder treffen sich in Goslar rund 1.800 Kongressteilnehmer, um neueste Entwicklungen im Verkehrsrecht zu diskutieren und Empfehlungen an den Gesetzgeber auszusprechen.

Eröffnet wird die Veranstaltung in der Goslaer Kaiserpfalz durch den Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstags Prof. Dr. Ansgar Staudinger.

Anschließend begeben sich die Teilnehmer in ihre Arbeitskreise.

63. Deutscher Verkehrgerichtstag in Goslar

Vom 29. bis 31. Januar 2025 fand wieder der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Auch ich habe mich wieder in das schöne Goslar im Harz begeben, um daran teilzunehmen.

Über 1900 Verkehrsrechtsanwälte, Richter, Polizisten, Sachverstände, Wissenschaftler, Vertreter der Versicherungswirtschaft und andere Experten für Verkehr, Verkehrstechnik und Verkehrssicherheit erarbeiteten in acht Arbeitskreisen Empfehlungen für Ergänzungen und Änderungen verkehrsrechtlicher Bestimmungen und erforderliche Neuregelungen.

Diese Empfehlungen können auf der Homepage des Verkehrgerichtstags eingesehen werden.

Hier noch ein paar Impressionen von der Eröffnungsveranstaltung in der Kaiserpfalz.

Eröffnung durch den Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages Prof. D. Ansgar Staudinge

Vortrag des Personalvorstands der Deutsche Bahn AG, Martin Seiler

10. Verkehrssymposium der DEKRA Niederlassung Chemnitz

Am Sachsenring fand heute das 10. DEKRA-Verkehrssymposium statt.Nach der längeren Corona-Pause war es wieder eine sehr informative Veranstaltung mit Beiträgen u. a. zu verschiedenen Antriebskonzepten, Problemen bei der Verwendung der Daten aus den Steuergeräten der Fahrzeuge für die Unfallanalyse und Schadensgutachten für verunfallte Fahrräder.

Im Praxisteil waren Probefahrten mit Elektro- und Wasserstoffautos möglich. Außerdem wurden in Sachsen produzierte E-Lastkraftwagen und der bei Fahreignungsprüfungen übliche Reaktionstest vorgeführt.

Verkehrsgerichtstag für Beibehaltung der 130%-Regel

Der Arbeitskreis IV des 61. Verkehrsgerichtstages in Goslar hat sich dafür ausgesprochen, die 130%-Rechtsprechung grundsätzlich beizubehalten.

Diese besagt (grob zusammengefasst), dass Reparaturkosten nach einem Unfall vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer auch dann zu erstatten sind, wenn sie zwar höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges sind, jedoch diesen um nicht mehr als 30% übersteigen.

Insbesondere die Versicherungswirtschaft hatte dafür plädiert, diese für die Geschädigten günstige Rechtsprechung aufzugeben.

Auffällig war die Zahl der Arbeitskreisteilnehmer aus der Versicherungswirtschaft und versicherungsnahen Rechtsanwaltskanzleien. Der Teilnehmerliste konnten allein 40 Vertreter der Allianz Versicherung AG entnommen werden. Damit stellte die Allianz allein fast 10 Prozent der Arbeitskreisteilnehmer und damit auch der Stimmen.

Die Diskussion im Vorfeld der Abstimmung verlief teilweise sehr kontrovers. Im Ergebnis setzte sich jedoch die Fraktion jener durch, die die bisherige Rechtsprechung interessengerecht finden.

Beispielhafter Auszug aus derTeilnehmerliste. Allein auf dieser Seite von 32 Teilnehmern 7 aus der Versicherungswirtschaft, davon 5 von der Allianz.

Weitere Fälle falscher Parkzeiterfassung durch die Park & Control PAC GmbH

Nach dem Blogbeitrag vom 10.04.2022 berichtete am 12.04.2022 auch die Freie Presse von einem solchen Fall. Der Betroffene soll laut Park & Control 10 Stunden auf dem Parkplatz des Penny-Marktes an der Olbernhauer Straße in Freiberg geparkt haben. Statt dessen war er während dieser Zeit auf Arbeit. Auch hier hat das Parkraumüberwachungssystem der Park & Control PAC gmbH offenbar versagt und das nur kurzzeitige Überqueren des Parkplatzes nicht erkannt.

In den von uns bearbeiteten Fällen, reagierte die Park & Control PAC GmbH bisher unterschiedlich.

In einem Fall forderte Sie die vollständigen Personalien des Mandanten an, wobei sie Name und Anschrift natürlich bereits kannte und unklar ist, welche weiteren Daten sie wofür benötigen könnte und was diese zur Aufklärung des eigentlichen Problems beizutragen vermögen. Natürlich haben wir keine zusätzlichen Daten herausgegeben.

In einem anderen Fall bat man um Vorlage des Einkaufsbeleges des Penny-Marktes. Dieser Mandant hatte allerdings seine Ehefrau an einem Sonntag auf dem Parkplatz aussteigen lassen und sie am späten Nachmittag dort auch wieder abgeholt. Der Park & Control PAC GmbH ist selbstverständlich bekannt, dass es sich um einen Sonntag handelte. Das Datum des vermeintlichen Verstoßes gegen die Nutzungsordnung ist schließlich in ihrer Zahlungsaufforderung angegeben.

Man fragt sich angesichts dieser Reaktionen schon, ob man die Fälle bei der Park & Control PAC GmbH ernsthaft prüft und sich bemüht, die Ursache für die offenbar unrichtige Parkzeiterfassung zu finden.

Haben auch Sie Fragen zur Parkraumbewirtschaftung? Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt in Freiberg!

Park & Control PAC GmbH: Probleme mit der Parkzeiterfassung?

In Freiberg wird u. a. der Parkplatz des Penny-Marktes auf der Olbernhauer Straße durch die Park & Control PAC GmbH bewirtschaftet. In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Mandanten über eine offenbar unrichtige Erfassung der Parkzeit. Dies scheint immer dann vorzukommen, wenn sich ein Fahrzeug nur sehr kurz, wenige Minuten, auf dem Parkplatz befunden hat.

Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Parkplatz, wie es recht beliebt ist, als Abkürzung zwischen der Olbernhauer Straße und der Maxim-Gorki-Straße genutzt wird. Fahrzeuge, welche von der Parkplatzeinfahrt auf der Olbernhauer Straße direkt zur Ausfahrt Maxim-Gorki-Straße (oder umgekehrt) gefahren sind, sollen Park & Control zufolge mehrere Stunden auf dem Parkplatz gestanden haben.

Ähnlich verhält es sich im Fall eines Mandanten, welcher auf dem Parkplatz am Morgen nur seine Ehefrau aussteigen ließ und sich anschließend sofort wieder entfernte. Am Nachmittag holte er seine Ehefrau wieder ab, erneut ohne zu parken. Die Park & Control PAC GmbH wirft dem Mandanten nun vor, während der gesamten Zeit geparkt zu haben.

Bei Überschreitung der Parkzeit fordert das Parkraumbewirtschaftungsunternehmen von den betroffenen Fahrzeughaltern eine Vertragsstrafe i.H.v. € 30,-. Diese sollte man nicht ohne vorherige Prüfung zahlen. Die Darlegungs- und Beweislast für die Überschreitung der Parkzeit und damit für den Anspruch auf die Vertragsstrafe trägt die Park & Control PAC GmbH.

Wir haben sie aufgefordert, die uns angetragenen Fälle erneut zu prüfen und, sollte man an der Forderung festhalten wollen, das Foto- oder Videomaterial, welches die Verstöße belegen soll, zur Verfügung zu stellen. Der Reaktion sehen wir mit Interesse entgegen.

Haben auch Sie Fragen zur Parkraumbewirtschaftung? Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt in Freiberg!

Jetzt auch bei Whatsapp

Wir haben jetzt auch einen WhatsApp-Account. Sofern die Internetverbindung mitspielt, können Sie uns auf diesem Weg Nachrichten und Dokumente schicken. Vornehmlich möchten wir WhatsApp, wie auch die Alternative Skype, aber für Videoanrufe nutzen, welche eine Möglichkeit darstellen, auf vermeidbare Besuche in der Kanzlei zu verzichten, Telefonate dafür aber etwas persönlicher zu gestalten.

Unsere WhatsApp-Nummer: 01573 3995031

Lassen Sie uns Skypen!

Auch wenn das öffentliche Leben wegen Corona zum Stillstand zu kommen droht, wird die Klärung juristsicher Fragen nicht immer warten können, bis sich die Situation rund um das Virus wieder normalisiert hat.

Wer es in diesen Zeiten aber lieber vermeiden möchte, uns in der Kanzlei zu besuchen, kann und natürlich telefonisch, per eMail oder Fax und jetzt auch via Skype erreichen. Suchen Sie einfach bei Skype nach „Rechtsanwälte Woldrich & Pästel“ oder nach folgendem Skype-Name: live:.cid.2d7f571003499d9a

Es empfiehlt sich, einen Skype-Termin vorab telefonisch mit unserem Büro abzustimmen. Teilen Sie uns Ihren Skype-Namen mit, wir melden uns dann zur vereinbarten Zeit bei Ihnen. Unangekündigte Skype-Anrufe können wir nur entgegennehmen, wenn wir keine Termine oder Telefonate wahrzunehmen haben.

Wir sehen uns mit Skype!

Private Parkplatzbetreiber: Ansprüche nur gegen Fahrer

Immer mehr Parkplätze von Supermärkten und Einkaufszentren werden von privaten Betreibern bewirtschaftet. Überschreitet man die Parkzeit oder vergisst man die Parkscheibe, werden Vertragsstrafen erhoben. Angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert wird stets der Halter. Aber haftet dieser auch, wenn er das Auto gar nicht gefahren hat? Und falls nicht: Wen trifft die Beweislast dafür, wer der Fahrer war?

Mehr dazu auf verkehrsrecht-freiberg.de