10. Verkehrssymposium der DEKRA Niederlassung Chemnitz

Am Sachsenring fand heute das 10. DEKRA-Verkehrssymposium statt.Nach der längeren Corona-Pause war es wieder eine sehr informative Veranstaltung mit Beiträgen u. a. zu verschiedenen Antriebskonzepten, Problemen bei der Verwendung der Daten aus den Steuergeräten der Fahrzeuge für die Unfallanalyse und Schadensgutachten für verunfallte Fahrräder.

Im Praxisteil waren Probefahrten mit Elektro- und Wasserstoffautos möglich. Außerdem wurden in Sachsen produzierte E-Lastkraftwagen und der bei Fahreignungsprüfungen übliche Reaktionstest vorgeführt.

Verkehrsgerichtstag für Beibehaltung der 130%-Regel

Der Arbeitskreis IV des 61. Verkehrsgerichtstages in Goslar hat sich dafür ausgesprochen, die 130%-Rechtsprechung grundsätzlich beizubehalten.

Diese besagt (grob zusammengefasst), dass Reparaturkosten nach einem Unfall vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer auch dann zu erstatten sind, wenn sie zwar höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges sind, jedoch diesen um nicht mehr als 30% übersteigen.

Insbesondere die Versicherungswirtschaft hatte dafür plädiert, diese für die Geschädigten günstige Rechtsprechung aufzugeben.

Auffällig war die Zahl der Arbeitskreisteilnehmer aus der Versicherungswirtschaft und versicherungsnahen Rechtsanwaltskanzleien. Der Teilnehmerliste konnten allein 40 Vertreter der Allianz Versicherung AG entnommen werden. Damit stellte die Allianz allein fast 10 Prozent der Arbeitskreisteilnehmer und damit auch der Stimmen.

Die Diskussion im Vorfeld der Abstimmung verlief teilweise sehr kontrovers. Im Ergebnis setzte sich jedoch die Fraktion jener durch, die die bisherige Rechtsprechung interessengerecht finden.

Beispielhafter Auszug aus derTeilnehmerliste. Allein auf dieser Seite von 32 Teilnehmern 7 aus der Versicherungswirtschaft, davon 5 von der Allianz.

Weitere Fälle falscher Parkzeiterfassung durch die Park & Control PAC GmbH

Nach dem Blogbeitrag vom 10.04.2022 berichtete am 12.04.2022 auch die Freie Presse von einem solchen Fall. Der Betroffene soll laut Park & Control 10 Stunden auf dem Parkplatz des Penny-Marktes an der Olbernhauer Straße in Freiberg geparkt haben. Statt dessen war er während dieser Zeit auf Arbeit. Auch hier hat das Parkraumüberwachungssystem der Park & Control PAC gmbH offenbar versagt und das nur kurzzeitige Überqueren des Parkplatzes nicht erkannt.

In den von uns bearbeiteten Fällen, reagierte die Park & Control PAC GmbH bisher unterschiedlich.

In einem Fall forderte Sie die vollständigen Personalien des Mandanten an, wobei sie Name und Anschrift natürlich bereits kannte und unklar ist, welche weiteren Daten sie wofür benötigen könnte und was diese zur Aufklärung des eigentlichen Problems beizutragen vermögen. Natürlich haben wir keine zusätzlichen Daten herausgegeben.

In einem anderen Fall bat man um Vorlage des Einkaufsbeleges des Penny-Marktes. Dieser Mandant hatte allerdings seine Ehefrau an einem Sonntag auf dem Parkplatz aussteigen lassen und sie am späten Nachmittag dort auch wieder abgeholt. Der Park & Control PAC GmbH ist selbstverständlich bekannt, dass es sich um einen Sonntag handelte. Das Datum des vermeintlichen Verstoßes gegen die Nutzungsordnung ist schließlich in ihrer Zahlungsaufforderung angegeben.

Man fragt sich angesichts dieser Reaktionen schon, ob man die Fälle bei der Park & Control PAC GmbH ernsthaft prüft und sich bemüht, die Ursache für die offenbar unrichtige Parkzeiterfassung zu finden.

Haben auch Sie Fragen zur Parkraumbewirtschaftung? Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt in Freiberg!

Park & Control PAC GmbH: Probleme mit der Parkzeiterfassung?

In Freiberg wird u. a. der Parkplatz des Penny-Marktes auf der Olbernhauer Straße durch die Park & Control PAC GmbH bewirtschaftet. In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Mandanten über eine offenbar unrichtige Erfassung der Parkzeit. Dies scheint immer dann vorzukommen, wenn sich ein Fahrzeug nur sehr kurz, wenige Minuten, auf dem Parkplatz befunden hat.

Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Parkplatz, wie es recht beliebt ist, als Abkürzung zwischen der Olbernhauer Straße und der Maxim-Gorki-Straße genutzt wird. Fahrzeuge, welche von der Parkplatzeinfahrt auf der Olbernhauer Straße direkt zur Ausfahrt Maxim-Gorki-Straße (oder umgekehrt) gefahren sind, sollen Park & Control zufolge mehrere Stunden auf dem Parkplatz gestanden haben.

Ähnlich verhält es sich im Fall eines Mandanten, welcher auf dem Parkplatz am Morgen nur seine Ehefrau aussteigen ließ und sich anschließend sofort wieder entfernte. Am Nachmittag holte er seine Ehefrau wieder ab, erneut ohne zu parken. Die Park & Control PAC GmbH wirft dem Mandanten nun vor, während der gesamten Zeit geparkt zu haben.

Bei Überschreitung der Parkzeit fordert das Parkraumbewirtschaftungsunternehmen von den betroffenen Fahrzeughaltern eine Vertragsstrafe i.H.v. € 30,-. Diese sollte man nicht ohne vorherige Prüfung zahlen. Die Darlegungs- und Beweislast für die Überschreitung der Parkzeit und damit für den Anspruch auf die Vertragsstrafe trägt die Park & Control PAC GmbH.

Wir haben sie aufgefordert, die uns angetragenen Fälle erneut zu prüfen und, sollte man an der Forderung festhalten wollen, das Foto- oder Videomaterial, welches die Verstöße belegen soll, zur Verfügung zu stellen. Der Reaktion sehen wir mit Interesse entgegen.

Haben auch Sie Fragen zur Parkraumbewirtschaftung? Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt in Freiberg!

Jetzt auch bei Whatsapp

Wir haben jetzt auch einen WhatsApp-Account. Sofern die Internetverbindung mitspielt, können Sie uns auf diesem Weg Nachrichten und Dokumente schicken. Vornehmlich möchten wir WhatsApp, wie auch die Alternative Skype, aber für Videoanrufe nutzen, welche eine Möglichkeit darstellen, auf vermeidbare Besuche in der Kanzlei zu verzichten, Telefonate dafür aber etwas persönlicher zu gestalten.

Unsere WhatsApp-Nummer: 01573 3995031

Lassen Sie uns Skypen!

Auch wenn das öffentliche Leben wegen Corona zum Stillstand zu kommen droht, wird die Klärung juristsicher Fragen nicht immer warten können, bis sich die Situation rund um das Virus wieder normalisiert hat.

Wer es in diesen Zeiten aber lieber vermeiden möchte, uns in der Kanzlei zu besuchen, kann und natürlich telefonisch, per eMail oder Fax und jetzt auch via Skype erreichen. Suchen Sie einfach bei Skype nach „Rechtsanwälte Woldrich & Pästel“ oder nach folgendem Skype-Name: live:.cid.2d7f571003499d9a

Es empfiehlt sich, einen Skype-Termin vorab telefonisch mit unserem Büro abzustimmen. Teilen Sie uns Ihren Skype-Namen mit, wir melden uns dann zur vereinbarten Zeit bei Ihnen. Unangekündigte Skype-Anrufe können wir nur entgegennehmen, wenn wir keine Termine oder Telefonate wahrzunehmen haben.

Wir sehen uns mit Skype!

Private Parkplatzbetreiber: Ansprüche nur gegen Fahrer

Immer mehr Parkplätze von Supermärkten und Einkaufszentren werden von privaten Betreibern bewirtschaftet. Überschreitet man die Parkzeit oder vergisst man die Parkscheibe, werden Vertragsstrafen erhoben. Angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert wird stets der Halter. Aber haftet dieser auch, wenn er das Auto gar nicht gefahren hat? Und falls nicht: Wen trifft die Beweislast dafür, wer der Fahrer war?

Mehr dazu auf verkehrsrecht-freiberg.de

Empfohlen durch die Gegenseite

Man freut sich ja, wenn Mandanten auf eine Empfehlung hin den Weg in die Kanzlei finden. Etwas kurios ist es aber, wenn die Gegenseite den Gang zum Anwalt empfiehlt.

Der Mandant hatte nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, weil sich eine Woche nach der Übergabe des Autos herausstellte, dass das Getriebe ausgetauscht werden muss.

Der „freundliche“ Händler lehnte ab und erteilte gleichzeitig folgenden Rat:

Wir möchten Sie darum bitten, sich ggf. kompetente juristische Beratung einzuholen, welche über das Selbststudium im Internet hinausgeht. Wir empfehlen eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Sollten Sie Rechtsschutzversichert [sic] sein, übernimmt in den allermeisten Fällen diese Versicherung die Beratungskosten. Sollten Sie nicht Rechtsschutzversichert [sic] sein, besteht ggf. die Möglichkeit bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungsgutschein zu erhalten.

Unser Mandant ist rechtsschutzversichert und hat sich an uns gewandt. Wir haben den Gebrauchtwagenhändler nochmals angeschrieben und darauf hingewiesen, dass er die Beweislast dafür trägt, dass das Auto bei Übergabe mangelfrei war. Das ergibt sich aus § 477 BGB und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Regelung. Hat ein gewerblicher Verkäufer eine Sache an einen Verbraucher verkauft und zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe eine Mangelerscheinung, so muss der Verkäufer beweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe noch kein Mangel, auch nicht im Ansatz, vorhanden war, wenn er sich von seiner Gewährleistungspflicht (Reparatur, Umtausch, Minderung des Kaufpreises, Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Kaufsache, Schadensersatz) befreien will.

Leider zeigte die Antwort des Händlers, dass er die Erläuterungen nicht verstanden hat, weshalb wir ihm nun unsererseits dringend angeraten haben, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufzusuchen…

Prüfungsbescheinigung für 17-jährige Fahrer keine im Ausland gültige Fahrerlaubnis

Im Ausland, mit Ausnahme von Österreich, sollten 17-jährige die Hände vom Steuer lassen – auch wenn sie über eine Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren verfügen und die berechtigte Begleitperson mitfährt. Ansonsten könnte die Urlaubsstimmung erheblich getrübt werden. Was zum Beispiel in Italien droht, kann man auf verkehrsrecht-freiberg.de nachlesen.

Abgas-Skandal: Zwei weitere Urteile des Landgerichts Dresden zugunsten von VW

Die schon erwarteten Entscheidungen des Landgerichts Dresden über Klagen gegen Händler und VW AG wurden heute verkündet und veröffentlicht. Um es kurz zu machen: Auch in diesen Fällen scheiterten die Kläger. Auf verkehrsrecht-freiberg.de stellen wir die Urteile ausführlicher vor.