Verkehrsstrafrecht

Es gibt eine breite Palette von Straftaten, derer man sich im Straßenverkehr schuldig machen kann. Häufig sind vor allem die fahrlässige Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gern auch Unfallflucht genannt, die Trunkenheit im Verkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs oder der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
 
Im Falle einer Verurteilung wegen einer solchen Tat drohen empfindliche Strafen. Eher selten sind im Verkehrsstrafrecht Freiheitsstrafen. In aller Regel werden Geldstrafen verhängt. Diese können jedoch – je nach Art und Schwere des Delkits – mit mit einem Fahrverbot oder gar der Entziehung der Fahrerlaubnis einhergehen, was zu nicht zu unterschätzenden Beeinträchtigungen im Privat- und Berufsleben führen kann.
 
Egal, ob Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder ein anderes Delikt, wenden Sie sich frühzeitig an Herrn Rechtsanwalt Woldrich in Freiberg, wenn Ihnen vorgeworfen wird, im Straßenverkehr eine Straftat begangen zu haben. Äußern Sie sich vor der anwaltlichen Beratung möglichst nicht zu dem Vorwurf; Sie haben als Beschuldigter oder Beschuldigte ein Aussageverweigerungsrecht. Es empfiehlt sich stets, zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Herr Rechtsanwalt Woldrich fordert diese für Sie bei der Staatsanwaltschaft an und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wird Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen, übernimmt Herr Woldrich auch Ihre Verteidigung vor Gericht.
 
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