In unserem Beruf ist man es einigermaßen gewöhnt, dass Gegner ihren Frust auch mal am Anwalt auslassen. Wir nehmen das in der Regel sportlich. Manchmal ist es sogar recht amüsant, so auch ein Brief, welcher uns neulich erreichte.
Vorausgegangen war diesem ein Schreiben an den geschiedenen Ehemann der Mandantin. Bei diesem lebt der gemeinsame Sohn. Ohne Begründung verweigerte er der Mandantin plötzlich den Umgang mit dem Sohn. Daraufhin schrieben wir ihn an und baten um Mitteilung der Gründe. Außerdem wurde der Gegner angehalten, zum nächsten regulären Termin den Umgang wieder zu ermöglichen und auch künftig das Umgangsrecht der Mandatin zu beachten. Das Schreiben ließ deutlich erkennen, dass der Mandantin vorrangig an einer einvernehmlichen Lösung gelegen ist. Es endet mit der Anmerkung, dass wir nur ungern ein gerichtliches Verfahren einleiten würden.
Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten und macht deutlich, was der Verfasser von unserer Hinzuziehung durch die Kindesmutter hält:
Das mit dem Umgang am 12.10.2018 geht klar. Das mit dem regelmäßig wird sich zeigen. Man kann mit mir über alles reden, aber nicht mich und meine Familie bedrohen oder zwingen zu wollen, geht nicht.
…
Der nächste Brief von Ihnen landet ohne Umwege im Papierkorb vor unserem Haus. Da wo die Hundescheißbeutel drinnen sind!! Ich hoffe, Sie lassen sich Ihre Dienste für Frau … angemessen von ihr bezahlen.
(Hartz vier, und der Tag gehört dir) Spruch des Tages
Dass auf Förmlichkeiten wie Anrede und Grußformel gleich ganz verzichtet wurde, verwundert da auch nicht mehr.