Erbrecht


Streitigkeiten zwischen den Erben um den Nachlaß sind keine Seltenheit. Häufig liegt die Ursache darin, daß der Erblasser/die Erblasserin die Erbfolge nicht oder nicht eindeutig geregelt hat.
Ob Testament, Erbvertrag, Vermächtnis oder voweggenommene Erbfolge – wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Instrument zur Verteilung Ihres Nachlasses.
Gern beraten wir Sie auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und bei Streitigkeiten mit Miterben.
Nicht in allen Fällen ist es ratsam, ein Erbe anzunehmen. Ob sich in Ihrem Fall eine Ausschlagung der Erbschaft und ggf. die Beantragung eines Nachlaßinsolvenzverfahrens erforderlich macht, können Sie mit uns ebenfalls in einem Beratungsgespräch erörtern.