Ein Wort vorab: Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken und Ihre Rechtsfragen an uns herantragen, sei es telefonisch, per eMail oder über die Kommentarfunktion dieser Website. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, daß wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten können. Dies gilt auch für eine sogenannte Erstberatung. Dies wäre weder mit dem für Rechtsanwälte geltenden Standesrecht vereinbar, noch Ausdruck verantwortungsvollen Handelns – nicht zuletzt auch gegenüber unseren Mitarbeitern. Ebensowenig wie Sie die erste Stunde immer unentgeltlich arbeiten würden oder Ihnen der Bäcker das erste Brötchen kostenlos überläßt, können wir auf die Vergütung unserer Arbeitsleistung verzichten. Kein Fall gleicht dem anderen und ist mit vorgefertigten Standardantworten zu lösen. Die Bearbeitung eines jeden Falles nimmt also Zeit und Arbeitskraft in Anspruch. Wer eine kostenlose Rechtsberatung erwartet, muß bei der Qualität der Beratung zwangsläufig Abstriche machen. Zudem kann er nie sicher sein, ob der Anwalt, der die Erstberatung kostenlos anbietet, eine Empfehlung zu klagen tatsächlich im Interesse des Mandanten oder doch eher in seinem eigenen (Gebühren-) Interesse ausspricht. Auch er muß seinen Lebensunterhalt verdienen und wird daher jede Gelegenheit ergreifen, den Mandanten zu einer Klage zu bewegen.
Welche Kosten kommen denn nun auf Sie zu?
Grundsätzlich berechnen wir unsere Gebühren auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Sie bestimmen sich nach dem jeweiligen Streitwert und dem Umfang bzw. der Schwierigkeit des Falles. Konkrete Preisangaben können wir daher an dieser Stelle nicht machen. Der nachfolgenden Tabelle können Sie jedoch die Höhe einer Gebühr je nach dem zugrundezulegenden Gegenstandswert entnehmen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß für die meisten anwaltlichen Tätigkeiten nicht nur eine Gebühr anfällt. Für eine außergerichtliche Auseinandersetzung entstehen z.B. regelmäßig 1,5 Gebühren. Hinzu kommen ferner Post- und Telekomunikationsentgelte sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollte ein Gerichtsprozeß erforderlich sein, fallen weitere Gebühren an. Die für eine eventuelle vorherige Tätigkeit entstandene Geschäftsgebühr wird dann jedoch auf die weiteren Kosten angerechnet.
Für ein erstes Beratungsgespräch berechnen wir Verbrauchern zwischen 50 € und 190 € zzgl. MwSt. – abhängig von Dauer und Komplexität des Rechtsproblems. Bei Selbständigen und Unternehmen kann die Gebühr auch über 190 € hinausgehen.
Wir möchten mit diesen Ausführungen jedoch nicht den Eindruck vermitteln, daß Rechtsberatung nur erhält, wer es sich finanziell leisten kann. Sollten Sie nicht über die notwendigen Mittel verfügen, gibt es die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe zu beantragen. Die Gebühren unserer Inanspruchnahme übernimmt dann die öffentliche Hand, ggf. mit der Verpflichtung zur Rückzahlung in Raten.
Die Beratungshilfe können Sie bereits vor dem Beratungstermin bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht selbst beantragen. Das erforderliche Formular finden Sie in unserem Download-Bereich. Wenn Sie es wünschen, kann der Antrag aber auch durch uns gestellt werden.
Bei Fragen zu unseren Gebühren, helfen wir Ihnen gern weiter. Kontaktieren Sie uns!