Ausgangssperre: Unaufschiebbare Besuche beim Anwalt bleiben erlaubt!

Das ab Montag, 0:00 Uhr, geltende Kontaktverbot kennt einige Ausnahmen.

Nach der heute erlassenen Allgemeinverfügung des Freistaats Sachsen darf die häusliche Unterkunft nur aus triftigen Gründen verlassen werden.

Als triftiger Grund gilt auch ein unaufschiebbarer Besuch beim Rechtsanwalt.

Wenn der Besuch in der Kanzlei aber nicht zwingend erforderlich ist, lassen Sie sich von uns telefonisch, per Skype, WhatsApp oder eMail beraten!

#bleibtdaheeme #wirbleibenzuhause

Abgas-Skandal: Vergleich oder nicht Vergleich; das ist hier die Frage

VW schreibt aktuell die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage an. Hintergrund ist der mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband geschlossene Vergleich. Danach erhalten die für die Musterfeststellungsklage registrierten Geschädigten individuelle Einmalzahlungen, wenn sie dem Vergleich zustimmen.

Mehr dazu und zu der Frage, ob man sich mit VW auf eine solche Einmalzahlung einigen sollte, erfahren Sie hier und bei einer persönlichen Beratung bei uns. Nutzen Sie in Zeiten der Corona-Krise auch unser Angebot von Videoanrufen via Skype oder WhatsApp! Kontaktieren Sie uns!

Lassen Sie uns Skypen!

Auch wenn das öffentliche Leben wegen Corona zum Stillstand zu kommen droht, wird die Klärung juristsicher Fragen nicht immer warten können, bis sich die Situation rund um das Virus wieder normalisiert hat.

Wer es in diesen Zeiten aber lieber vermeiden möchte, uns in der Kanzlei zu besuchen, kann und natürlich telefonisch, per eMail oder Fax und jetzt auch via Skype erreichen. Suchen Sie einfach bei Skype nach „Rechtsanwälte Woldrich & Pästel“ oder nach folgendem Skype-Name: live:.cid.2d7f571003499d9a

Es empfiehlt sich, einen Skype-Termin vorab telefonisch mit unserem Büro abzustimmen. Teilen Sie uns Ihren Skype-Namen mit, wir melden uns dann zur vereinbarten Zeit bei Ihnen. Unangekündigte Skype-Anrufe können wir nur entgegennehmen, wenn wir keine Termine oder Telefonate wahrzunehmen haben.

Wir sehen uns mit Skype!