Prüfungsbescheinigung für 17-jährige Fahrer keine im Ausland gültige Fahrerlaubnis

Im Ausland, mit Ausnahme von Österreich, sollten 17-jährige die Hände vom Steuer lassen – auch wenn sie über eine Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren verfügen und die berechtigte Begleitperson mitfährt. Ansonsten könnte die Urlaubsstimmung erheblich getrübt werden. Was zum Beispiel in Italien droht, kann man auf verkehrsrecht-freiberg.de nachlesen.

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