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Finger weg vom Handy!
Häufig wird angenommen, es sei lediglich das Telefonieren mit dem Handy / Smartphone ohne Freisprecheinrichtung während des Fahrens untersagt. Hierin verbergen sich gleich zwei Irrtümer:
1. Es ist nicht nur das Telefonieren untersagt und wird mit einem Bußgeld von € 40,- und einem Punkt in Flensburg geahndet, sondern auch jede andere Benutzung des Mobiltelefons mit der Hand stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Entsprechende Gerichtsentscheidungen gibt es z. B. bereits zur Benutzung als Diktiergerät (OLG Jena, Beschluss v. 31.05.2006, Az. 1 Ss 82/06) und – ganz aktuell – als Navigationsgerät (OLG Hamm, Beschluss v. 18.02.2013, Az. III-5 RBs 11/13).
2. Verboten ist nicht nur das Telefonieren etc. während der Fahrt, sondern auch in einem stehenden Kraftfahrzeug, bei welchem der Motor noch läuft.
§ 23 Abs. 1a der StVO lautet wie folgt:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
Achtung also vor allem dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug schon gestartet haben und nur mal eben schnell noch das Reiseziel in die Navigations-App eingeben wollen…!
Eiskalt abgelehnt
Heute sprach der Winter in der Kanzlei vor und bat um Unterstützung bei der Durchsetzung seines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.
Das Mandat haben wir abgelehnt – aus Gewissensgründen und wegen einer klar zutage tretenden Interessenkollision.
Das kosten Verkehrssünden im Ausland im Jahr 2013
- Schweden: Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille
- Spanien: Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille
- Italien: Enteignung des Fahrzeugs ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille
- Schweiz: Rasern (innerorts 50 km/h, außerorts 60 km/h und auf Autobahnen 80 km/h zu schnell) droht Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und die Einziehung des Fahrzeugs
Es kommt nichts weg
Zwanzig Jahre nach dem Erbfall wird im Amtsgericht ein Testament des Erblassers gefunden. Das Erbe wurde längst nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Streit hierüber gab und gibt es zwischen den Familienangehörigen nicht. Das Testament sieht auch keine wesentliche Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge vor. Das Amtsgericht möchte nun den seinerzeit ausgestellten Erbschein einziehen – natürlich auf Kosten der Mandanten…
Homepage in neuem Kleid online
Es war mal wieder Zeit für eine gründliche Überarbeitung unserer Homepage. Sie sieht jetzt nicht nur frischer aus, sondern ist jetzt auch für das mobile Internet gerüstet. Egal, ob man sie mit dem PC, dem Tablet oder dem Mobiltelefon aufruft, das Layout passt sich an, so dass die Inhalte optimal dargestellt werden. Für Vorschläge wie wir unser Internetangebot weiter verbessern können, sind wir stets offen. Einfach einen Kommentar hinterlassen.