Es erreichte uns nun ein weiteres Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Mönchengladbach gegen die Santander Consumer Bank AG (Az.: 36 C 685/13). In dieser Sache hatten wir die Bank außergerichtlich ausdrücklich auf ein vergleichbares früheres Verfahren, welches mit einem Anerkenntnis endete, hingewiesen und eigentlich erwartet, dass man es nicht auf einen weiteren Rechtsstreit ankommen lassen wird. Wir hatten uns getäuscht. Natürlich haben wir umgehend geklagt. Nach Zustellung der Klage hat die Bank die Forderung anerkannt. Da hätte man doch auch günstiger haben können…
Darlehen
Kreditbearbeitungsgebühren: Die Santander Consumer Bank lässt sich weiter verklagen
Wir hatten hier bereits über ein von uns erwirktes Anerkenntnisurteil gegen die Santander Consumer Bank AG berichtet. Wer nun dachte, die Bank würde in gleich gelagerten Fällen und bei ausdrücklichem Hinweis auf das Anerkenntnisurteil zahlen, ohne dass erst geklagt werden muss, liegt falsch. Unsere Zahlungsaufforderung wurde mit dem üblichen standardisierten Ablehnungsschreiben und den bekannten, freilich nicht tragfähigen Argumenten zurückgewiesen. Wir werden also wieder klagen und zu gegebener Zeit über das Ergebnis berichten.
Kreditbearbeitungsgebühren: Santander Consumer Bank erkennt Klageforderung an
Der nach der Ablehnung einer außergerichtlichen Klärung durch die Santander Consumer Bank AG notwendig gewordenen Klage hat das Amtsgericht Möchengladbach mit Urteil vom 06.05.2013 (Az.: 29 C 227/13) stattgegeben. Dem ging ein Anerkenntnis der Bank voraus. Dieses Ergebnis hätte sie freilich kostengünstiger erzielen können. Die Kosten des Rechtsstreits wurden ihr auferlegt. Außerdem hat sie die Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit zu tragen.
Erstattungspraxis der Banken bei Kreditbearbeitungsgebühren
Über die Unzulässigkeit der Berechnung von Kreditbearbeitungsgebühren und den sich daraus ergebenden Erstattungsanspruch des Kreditnehmers hatten wir in diesem Blog schon hier und hier berichtet.
Einer druckfrischen Studie der Initiative Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen vom 16.04.2013 ist nun zu entnehmen, dass die Banken und nicht wenige Sparkassen bei der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren mauern.
Nur in 5,5 % der für die Studie ausgewerteten Fälle erfolgte eine Erstattung – und dies nur im Ausnahmefall nach der ersten Aufforderung. In der Regel – so die Verfasser der Studie – mussten die Kreditnehmer hartnäckig nachhaken, einen Rechtsanwalt einschalten und/oder mit Klage drohen.
Am ehesten zeigten sich noch die Sparkassen, Autobanken und Genossenschaftsbanken zur Rückzahlung bereit. Ablehnend geben sich in der Regel die privaten Kreditinstitute, allen voran die Santander Consumer Bank und die TargoBank.
Dies deckt sich mit unseren Erfahrungen. Außergerichtlich gezahlt hat nur eine Autobank. Gegen die Santander Consumer Bank ist eine Klage anhängig, weitere Klagen wohl unvermeidlich.
Die Studie führt auch noch einmal schön die üblichen Argumente der Banken an, mit welchen sie ihre Standard-Ablehnungsschreiben spicken.
Wir raten nach wie vor, sich hiervon nicht abschrecken zu lassen und notfalls die gerichtliche Klärung nicht zu scheuen. Wir prüfen gern die Erfolgsaussichten einer Klage und unterstützen Sie bei der weiteren Verfolgung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns!