Die Santander Consumer Bank AG reagiert auf außergerichtliche Aufforderungen zur Erstattung der Bearbeitungsgebühren für Darlehen weiterhin ablehnend und verweist darauf, dass es sich um Individualvereinbarungen handele, die – anders als allgemeine Geschäftsbedingungen – einer Inhaltskontrolle nicht zugänglich seien. Freilich liegen bereits erste Urteile gegen die Santander Consumer Bank vor, in welchen sich die Gerichte dieser Argumentation der Bank nicht anschlossen. Dennoch versucht sie, in jedem Einzelfall zunächst abzuwimmeln, und spekuliert wohl darauf, dass die betroffenen Kreditnehmer das Kostenrisiko einer Klage scheuen.
In unserem aktuellen Fall wird diese Rechnung aber nicht aufgehen. Der Mandant ist rechtsschutzversichert…
Weitere Erläuterungen zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren gibt´s hier im W§P-Blog.
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