Wird der Arbeitgeber insolvent, bleiben negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, wie etwa Kündigung oder Gehaltseinbußen, in der Regel nicht aus. Darüber hinaus kann es aber passieren, daß der Insolvenzverwalter vom Arbeitnehmer die Rückzahlung von noch vor Einleitung des Insolvenzverfahrens erhaltenen Löhnen oder Gehältern fordert. Im Interesse einer gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung hat der Gesetzgeber nämlich ein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters vorgesehen, das es ihm erlaubt, kurz vor der Insolvenz vorgenommene Zahlungen und sonstige Vermögensverfügungen von deren Empfängern zurückzufordern. Auch Arbeitnehmer können hiervon betroffen sein.
Autor: RA Woldrich
MPU bei einmaligem Verkehrsverstoß
Der „Idiotentest“ – allseits gefürchtet, weil mit teuren Vorbereitungskursen verbunden und häufig nicht im ersten Anlauf zu bestehen. Aber wann muß man denn nun eigentlich zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), wie der Idiotentest eigentlich heißt?
Die häufigsten Gründe für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sind:
- 18 oder mehr Punkte in Flensburg
- wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluß
- eine Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr
- Betäubungs- oder Arzneimittelmißbrauch
Wer 18 Punkte auf seinem Flensburger Konto angesammelt hat, muß mehrere Verkehrsverstöße begangen haben, so daß sich in der Tat die Frage stellt, ob dieser Fahrer zum Führen eines Kraftfahrzeugs (noch) geeignet ist. Gleiches gilt für die anderen oben aufgeführten Anordnungsgründe. Wie sieht es aber bei einem einmaligen, jedoch schweren Verkehrsverstoß oder bei einer einmaligen erheblichen Straftat, die mit dem Straßenverkehr im Zusammenhang steht, aus?
Die alte Fassung der Fahrerlaubnisverordnung beantwortete diese Frage nicht eindeutig. In § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV hieß es, die MPU könne bei „erheblichen oder wiederholten Verstößen“ angeordnet werden. Auch schon früher gingen viele Gerichte davon aus, daß ein erheblicher Verstoß ausreichen kann, um zum Idiotentest geschickt zu werden, nun wurde aber auch der Wortlaut der Verordnung präzisiert. § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV besagt jetzt: Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln … angeordnet werden bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.
Damit steht fest:
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Auch wenn man vor seinem aktuellen Verkehrsverstoß nicht einschlägig aufgefallen ist, reicht das im Zweifelsfall nicht als Beleg dafür aus, daß man künftig die verkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten wird.
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Begeht man wiederholt Verkehrsverstöße, kann die MPU auch schon vor Erreichen von 18 Punkten angeordnet werden, also selbst dann, wenn den Verstößen für sich betrachtet eher geringes Gewicht beizumessen ist.
Ob ein Verstoß die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtfertigt, ist stets anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu entscheiden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gern. Kontaktieren Sie uns!
Bundessozialgericht hält Vorschrift über Hartz-IV-Sätze für Jugendliche für verfassungswidrig
Aus einer Pressemitteilung des Bundessozialgerichts vom heutigen Tage geht hervor, daß die Richter die Vorschrift über die abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre für verfassungswidrig halten. Sie haben daher in einem aktuellen Rechtsstreit das Verfahren ausgesetzt und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Hauptsächlich bemängelt das Gericht, daß der Gesetzgeber schlicht eine im Vergleich zu erwachsenen Leistungsempfängern um 40 % geringere Regelleistung festgelegt hat, ohne den für Kinder notwendigen Bedarf vorher zu ermitteln und zu definieren. Ferner wird kritisiert, daß diese abgesenkte Regelleistung für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich gilt und keine weiteren Altersstufen eingeführt wurden. Außerdem würden Kinder von Sozialhilfeempfängern und Kinder von Arbeitsuchenden ungleichbehandelt, da erstere mehr Geld erhalten könnten, während der Satz bei letzteren auf aktuell € 211,- pauschaliert worden sei.
Das Gericht weist aber auch deutlich darauf hin darauf hin, daß es trotz der geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht auszuschließen ist, daß sich der aktuelle Betrag letztlich doch als ausreichend herausstellt, um den Lebensunterhalt von Kindern unter 14 Jahren zu sichern. Im Grunde rügt es also zunächst nur die Pauschalität und mangelnde Nachvollziehbarkeit der Regelung, nicht aber die aktuelle Höhe des Regelsatzes. Ob es hier, wie von den Klägern eigentlich beabsichtigt, zu einer Erhöhung kommt, wird – vorausgesetzt, das Bundesverfassungsgericht schließt sich überhaupt der Auffassung des Bundessozialgerichts an – davon abhängen, wie nach einer Neuregelung der gesetzlichen Vorschriften der Bedarf von Kindern und Jugendlichen in Zukunft konkret zu ermitteln sein wird.
Änderungen der Heizkostenverordnung
Pünktlich zum Jahresanfang traten einige wesentliche Änderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft. Die neuen Regelungen gelten für alle ab dem 01.01.2009 beginnenden und späteren Abrechnungsperioden.
Wir geben Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick über die modifizierten Bestimmungen der Heizkostenverordnung.
Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden
Das Oberlandesgericht Dresden hat neue Unterhaltsleitlinien mit Wirkung ab 01.01.2009 erlassen.
Unterhaltsberechtigte Kinder zwischen 12 und 17 Jahren haben künftig einen um 7 bis 15 Euro höheren Unterhaltsanspruch. Der Unterhalt volljähriger Kinder, die noch bei ihren Eltern wohnen, erhöht sich um 14 bis 29 Euro. Unverändert ließ das Gericht den Unterhaltsbedarf volljähriger Studenten oder Auszubildender mit eigenem Hausstand. Er liegt nach wie vor bei € 640,-.
In zwei Altergruppen reduziert sich die Unterhaltshöhe allerdings. Grund hierfür ist die Erhöhung des Kindergeldes um € 10,-. Das Kindergeld wird zur Hälfte auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.
Kinder bis fünf Jahre erhalten demnach nunmehr einen um bis zu € 3,- geringeren Unterhalt. Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren sinkt der Satz um bis zu € 5,-.
Der Selbstbehalt Unterhaltsverpflichteter blieb unverändert. Bei nicht erwerbstätigen Personen beträgt er € 700,-. Erwerbstätigen wird ein Selbstbehalt von € 900,- zugestanden.
Sollten Sie eine Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen oder Unterstützung in anderen unterhaltsrechtlichen Fragen wünschen, können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen.
Frohe Weihnachten und ein glückliches Jahr 2009!
Der 4. Advent und das Weihnachtsfest stehen kurz bevor. Wir möchten daher unseren Mandanten und Kooperationspartnern sowie den Besuchern dieser Homepage ein frohes Fest, und friedliche Feiertage im Kreise Ihrer Familien und Freunde wünschen.
Auch das 2009 ist nicht mehr fern. Wir wünschen Ihnen einen „guten Rutsch“, persönliches Wohlergehen und viel Erfolg im neuen Jahr.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Woldrich & Pästel und ihre Mitarbeiter sind natürlich auch im kommenden Jahr mit Rat und Tat zur Stelle, wenn Sie juristische Unterstützung benötigen.
Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware
Wer eine mangelhafte Sache gekauft hat, kann grundsätzlich vom Verkäufer Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung verlangen.
In dem mit Urteil vom 26. November 2008 (Az. VIII ZR 200/05, noch nicht veröffentlicht) vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Verkäufer (ein großes Versandhaus) einen defekten Herd zurückgenommen und ein mangelfreies Ersatzgerät geliefert. Anschließend präsentierte das Versandhaus der Kundin eine Rechnung. Sie sollte Wertersatz für die Zeit der Nutzung des defekten Gerätes zahlen. Zu recht?
Keine Pflicht des Vermieters zur regelmäßigen Kontrolle der Elektrik
Der Vermieter von Wohnraum ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, die gesamte Elektroinstallation des Hauses regelmäßig zu prüfen (Urteil v. 15.10.2008, Az. VIII ZR 321/07).
In dem vom BGH entschiedenen Fall war einem Mieter durch einen Brand in der Nachbarwohnung, welcher durch einen Defekt der Elektroanlage verursacht worden war, ein Sachschaden entstanden.
Mit seiner gegen den Vermieter gerichteten Schadensersatzklage scheiterte er jedoch. Nach Auffassung des BGH muß der Vermieter ihm bekannt gewordene Mängel in seinen Wohnungen, von denen eine Gefahr für die Mietwohnungen ausgehen kann, zwar unverzüglich beheben; er ist jedoch nicht verpflichtet, die Elektroleitungen und elektrischen Anlagen ohne konkreten Anlaß oder Hinweis auf Mängel einer regelmäßigen Inspektion zu unterziehen. Nur im Ausnahmefall können besondere Umstände, wie etwa wiederholt auftretende Störungen, eine Pflicht des Vermieters begründen, nicht nur den unmittelbar zu Tage getretenen Mangel zu beheben, sondern darüber hinaus die gesamte Elektroinstallation prüfen zu lassen.
OLG Dresden zur Höhe der Mietkosten für ein Unfallersatzfahrzeug
Wer nach einem Unfall auf ein gemietetes Ersatzfahrzeug angewiesen ist und die Kosten vom Unfallgegner oder einer Versicherung erstattet bekommen möchte, muß das Fahrzeug selbstverständlich zu einem vernünftigen Tarif anmieten, also das sogenannte Wirtschaftlichkeitgebot befolgen. Welcher Tarif für welche Fahrzeugklasse angemessen ist, hängt natürlich auch davon ab, wie sich die regionale Marktlage darstellt.
Mietvertragsklausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung ist wirksam
Der BGH befaßte sich in einem gestern entschiedenen Fall (Urteil v. 22.10.2008, Az. VIII ZR 283/07, noch nicht veröffentlicht / Pressemitteilung), mit Klauseln eines Mietvertrages, die den Mieter verpflichteten,
- (farblos) lackierte Holzteile in dem bei Vertragsbeginn vorgefundenen Farbton (Natur) zurückzugeben und
- bei Einzug farbig gestrichene Holzteile entweder im ursprünglichen Farbton oder in Weiß bzw. hellen Farben zurückzugeben.
Diese Klauseln hielten der Überprüfung durch das Gericht stand. Der Mieter muß derartige Schönheitsreparaturen also vor Rückgabe der Wohnung ausführen.