Es gibt bekanntlich die Möglichkeit, den Punktestand auf dem Flensburger Konto durch den Besuch eines sogenannten Aufbauseminars zu verringern, sofern man noch nicht 14 Punkte erreicht hat. Legt man seiner Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eines solchen Seminars eine Teilnahmebescheinigung vor, so werden bei einem Punktestand von bis zu acht Punkten immerhin vier Punkte gestrichen. Hatte man die Acht-Punkte-Schwelle bereits überschritten, aber noch nicht mehr als 13 Punkte angesammelt, verringert sich der Punktestand zumindest noch um zwei Pünktchen. Maßgeblich für den zugrundezulegenden Punktestand ist das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung.
Was geschieht nun aber, wenn der Teilnehmer eines solchen Seminars noch vor Ausstellung der Teilnahmebescheinigung einen neuerlichen Verkehrsverstoß begeht, der etwas später (nach Ausstellung der Teilnahmebescheinigung) rechtskräftig mit Punkten geahndet wird?