Blutalkoholtest: Kein Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

Wer unter dem Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluß von der Polizei angehalten wird, wird häufig aufgefordert, sich einem Alkoholtest zu unterziehen. Grundsätzlich kommen dabei zwei Methoden zur Anwendung: Die Messung der Alkoholkonzentration in der Atemluft und der Blutalkoholtest.
Eine Pflicht, einen Atemalkoholtest über sich ergehen zu lassen – also „ins Röhrchen zu blasen“ – besteht wohlgemerkt nicht.
Etwas anders ist die Rechtslage bei der Vornahme eines Blutalkoholtests. Mehr lesen