Wir hatten ja hier schon über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts informiert, nach welcher eine rechtswidrig vorgenommenen Blutentnahme in der Regel wohl kein Beweisverwertungsverbot in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer nach sich zieht.
Aber Gericht ist ja nicht gleich Gericht, und wo zwei Juristen sind, gibt es mindestens drei Meinungen. Man könnte also annehmen, daß andere Gerichte diese Auffassung nicht teilen. Wie sieht´s zum Beispiel mit den Verwaltungsgerichten aus, die immer dann entscheiden müssen, wenn es um die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde geht?