Das ab Montag, 0:00 Uhr, geltende Kontaktverbot kennt einige Ausnahmen.
Nach der heute erlassenen Allgemeinverfügung des Freistaats Sachsen darf die häusliche Unterkunft nur aus triftigen Gründen verlassen werden.
Als triftiger Grund gilt auch ein unaufschiebbarer Besuch beim Rechtsanwalt.
Wenn der Besuch in der Kanzlei aber nicht zwingend erforderlich ist, lassen Sie sich von uns telefonisch, per Skype, WhatsApp oder eMail beraten!
#bleibtdaheeme #wirbleibenzuhause