beA: heute kein elektronischer Rechtsverkehr

mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) sollen eigentlich unkompliziert und rechtssicher Schriftsätze bei Gericht eingereicht werden können, auch fristwahrend.

Man kann dann aber doch wohl erwarten, dass das System zuverlässig läuft. Statt dessen sitzt man vor dem Computer, versucht immer wieder sich einzuloggen und erhält das:

Vielen Kollegen ist das beA ohnehin ein Dorn im Auge. Mit Ausfällen wie heute verspielt man dann auch noch das Wohlwollen jener, die sich bisher mit Kritik zurückgehalten haben. Nach der über einjährigen Verzögerung der Freischaltung des Systems aufgrund von Sicherheitslücken, ist der heutige Ausfall alles andere als eine vertrauensbildende Maßnahme.

Post vom Anwalt? In den Papierkorb! Zu den Hundescheißbeuteln!

In unserem Beruf ist man es einigermaßen gewöhnt, dass Gegner ihren Frust auch mal am Anwalt auslassen. Wir nehmen das in der Regel sportlich. Manchmal ist es sogar recht amüsant, so auch ein Brief, welcher uns neulich erreichte.

Vorausgegangen war diesem ein Schreiben an den geschiedenen Ehemann der Mandantin. Bei diesem lebt der gemeinsame Sohn. Ohne Begründung verweigerte er der Mandantin plötzlich den Umgang mit dem Sohn. Daraufhin schrieben wir ihn an und baten um Mitteilung der Gründe. Außerdem wurde der Gegner angehalten, zum nächsten regulären Termin den Umgang wieder zu ermöglichen und auch künftig das Umgangsrecht der Mandatin zu beachten. Das Schreiben ließ deutlich erkennen, dass der Mandantin vorrangig an einer einvernehmlichen Lösung gelegen ist. Es endet mit der Anmerkung, dass wir nur ungern ein gerichtliches Verfahren einleiten würden.

Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten und macht deutlich, was der Verfasser von unserer Hinzuziehung durch die Kindesmutter hält:

Das mit dem Umgang am 12.10.2018 geht klar. Das mit dem regelmäßig wird sich zeigen. Man kann mit mir über alles reden, aber nicht mich und meine Familie bedrohen oder zwingen zu wollen, geht nicht.

Der nächste Brief von Ihnen landet ohne Umwege im Papierkorb vor unserem Haus. Da wo die Hundescheißbeutel drinnen sind!! Ich hoffe, Sie lassen sich Ihre Dienste für Frau … angemessen von ihr bezahlen.

(Hartz vier, und der Tag gehört dir) Spruch des Tages

Dass auf Förmlichkeiten wie Anrede und Grußformel gleich ganz verzichtet wurde, verwundert da auch nicht mehr.

Empfohlen durch die Gegenseite

Man freut sich ja, wenn Mandanten auf eine Empfehlung hin den Weg in die Kanzlei finden. Etwas kurios ist es aber, wenn die Gegenseite den Gang zum Anwalt empfiehlt.

Der Mandant hatte nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, weil sich eine Woche nach der Übergabe des Autos herausstellte, dass das Getriebe ausgetauscht werden muss.

Der „freundliche“ Händler lehnte ab und erteilte gleichzeitig folgenden Rat:

Wir möchten Sie darum bitten, sich ggf. kompetente juristische Beratung einzuholen, welche über das Selbststudium im Internet hinausgeht. Wir empfehlen eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Sollten Sie Rechtsschutzversichert [sic] sein, übernimmt in den allermeisten Fällen diese Versicherung die Beratungskosten. Sollten Sie nicht Rechtsschutzversichert [sic] sein, besteht ggf. die Möglichkeit bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungsgutschein zu erhalten.

Unser Mandant ist rechtsschutzversichert und hat sich an uns gewandt. Wir haben den Gebrauchtwagenhändler nochmals angeschrieben und darauf hingewiesen, dass er die Beweislast dafür trägt, dass das Auto bei Übergabe mangelfrei war. Das ergibt sich aus § 477 BGB und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Regelung. Hat ein gewerblicher Verkäufer eine Sache an einen Verbraucher verkauft und zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe eine Mangelerscheinung, so muss der Verkäufer beweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe noch kein Mangel, auch nicht im Ansatz, vorhanden war, wenn er sich von seiner Gewährleistungspflicht (Reparatur, Umtausch, Minderung des Kaufpreises, Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Kaufsache, Schadensersatz) befreien will.

Leider zeigte die Antwort des Händlers, dass er die Erläuterungen nicht verstanden hat, weshalb wir ihm nun unsererseits dringend angeraten haben, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufzusuchen…

Prüfungsbescheinigung für 17-jährige Fahrer keine im Ausland gültige Fahrerlaubnis

Im Ausland, mit Ausnahme von Österreich, sollten 17-jährige die Hände vom Steuer lassen – auch wenn sie über eine Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren verfügen und die berechtigte Begleitperson mitfährt. Ansonsten könnte die Urlaubsstimmung erheblich getrübt werden. Was zum Beispiel in Italien droht, kann man auf verkehrsrecht-freiberg.de nachlesen.

Abgas-Skandal: Zwei weitere Urteile des Landgerichts Dresden zugunsten von VW

Die schon erwarteten Entscheidungen des Landgerichts Dresden über Klagen gegen Händler und VW AG wurden heute verkündet und veröffentlicht. Um es kurz zu machen: Auch in diesen Fällen scheiterten die Kläger. Auf verkehrsrecht-freiberg.de stellen wir die Urteile ausführlicher vor.

Bundesarbeitsgericht: Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge unpfändbar

Für Nachtzuschläge hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2016 entschieden, dass diese Erschwerniszulagen im Sinne des § 850a Nr. 3 ZPO und damit unpfändbar sind, solange sie nicht über den Betrag hinausgehen, der steuerfrei gezahlt werden darf.

Nicht befasst hatte sich der BGH seinerzeit allerdings mit Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit. Es war daher seither unklar, ob auch diese als unpfändbare Erschwerniszulagen zu behandeln sind. Dagegen sprach, dass Nachtarbeit wegen der Störung des Biorhythmus tatsächlich eine enorme Belastung für den Körper und eine Gefahr für die Gesundheit des Arbeitnehmers darstellt, wohingegen das bei Sonn- und Feiertagsarbeit nicht der Fall ist. Gläubiger, aber auch Insolvenzverwalter sowie viele Arbeitgeber gingen daher weiterhin von der Pfändbarkeit solcher Zuschläge aus.

Nunmehr hat aber das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23.08.2017, Az.: 10 AZR 859/16, die Unsicherheit beendet. Danach unterfallen auch Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit dem Pfändungsschutz.

Dies gilt jedoch auch für diese Zuschläge nicht unbegrenzt. Die Zuschläge müssen sich der Höhe nach im üblichen Rahmen bewegen. Was „üblich“ in diesem Sinne ist, soll sich nach § 3b EStG bestimmen. Dort ist geregelt, bis zu welcher Höhe Zuschläge steuerfrei gewährt werden dürfen. Was also in der Lohnabrechnung als steuerfreier Zuschlag ausgewiesen wird, ist gleichzeitig der Pfändung entzogen. Gehen die Zuschläge jedoch über das übliche Maß hinaus, ist der überschießende Teil bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen.

Haben auch Sie Fragen zur Pfändbarkeit des Arbeitseinkommens? Kontaktieren Sie uns!

geblitzt.de – Was steckt dahinter?

Was verbirgt sich hinter der Website geblitzt.de? Kann geblitzt.de Betroffenen in Bußgeldverfahren wirklich helfen? Was kann geblitzt.de nicht leisten? Sollte man sich doch lieber beim Rechtsanwalt individuell beraten lassen?

Das Portal geblitzt.de wird dem Einen oder der Anderen schon mal in der Werbung aufgefallen sein. Auch Galileo auf ProSieben brachte kürzlich einen Beitrag über diesen Serviceanbieter. Wir haben uns das mal angeschaut und unsere Einschätzung auf verkehrsrecht-freiberg.de abgegeben.

Haben Sie Fragen zum Bußgeldverfahren? Kontaktieren Sie uns!

Abgas-Skandal: Rückschlag für VW-Kunden vor Landgericht Dresden

Das Landgericht Dresden hält die Forderung des Käufers eines mit „Schummel-Software“ ausgerüsteten Fahrzeuges aus dem VW-Konzern, ihm ein Neufahrzeug zu liefern, für unverhältnismäßig, wenn nicht zuvor dem Rückruf gefolgt und das von VW angebotene Update installiert wurde.

Auf verkehrsrecht-freiberg.de haben wir das Urteil etwas ausführlicher vorgestellt.