Kreditbearbeitungsgebühren: Wieder ein Anerkenntnisurteil gegen die Santander Consumer Bank

Es erreichte uns nun ein weiteres Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Mönchengladbach gegen die Santander Consumer Bank AG (Az.: 36 C 685/13). In dieser Sache hatten wir die Bank außergerichtlich ausdrücklich auf ein vergleichbares früheres Verfahren, welches mit einem Anerkenntnis endete, hingewiesen und eigentlich erwartet, dass man es nicht auf einen weiteren Rechtsstreit ankommen lassen wird. Wir hatten uns getäuscht. Natürlich haben wir umgehend geklagt. Nach Zustellung der Klage hat die Bank die Forderung anerkannt. Da hätte man doch auch günstiger haben können…

Gewerbeauskunft-Zentrale nimmt Klage zurück

Viele Gewerbetreibende haben schon mit der Gewerbeauskunft-Zentrale unangenehme Bekanntschaft geschlossen. Deren Geschäftsmodell basiert auf der unerwünschten Zusendung eines Formulars, welches offenkundig den Eindruck erwecken soll, von einer Behörde zu stammen. Darin sind bereits die Daten des vom Empfänger betriebenen Gewerbes voreingetragen. Diese soll man prüfen, gegebenenfalls korrigieren und ergänzen und das Formular dann unterschrieben zurücksenden. Statt seine Daten in einem behördlichen Register zu aktualisieren, erwirbt man bei Rücksendung des Formulars einen kostenpflichtigen Eintrag in einem unbedeutenden Internet-Branchenverzeichnis. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf rund € 570,-!

Wer derartige Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale oder ähnlichen Anbietern (In letzter Zeit tauchte z.B. auch eine „Gewerbeauskunftzentrale-Sachsen.de“ auf.) erhält, sollte hierauf keinesfalls reagieren.

Hat man das Formular aber bereits unterschrieben zurückgeschickt, sollte man unverzüglich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und – hilfsweise – die Kündigung erklären.

Wer ohne vorherige Anfechtung / Kündigung Rechnungen der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht begleicht, muß damit rechnen, daß diese versuchen wird, ihre Forderung titulieren zu lassen. In der Regel wählt sie hierfür das gerichtliche Mahnverfahren. Spätestens nach Zustellung eines Mahnbescheides sollten Betroffene sich juristischen Rat einholen.

Wir haben kürzlich für einen Mandanten, gegen welchen bereits ein Vollstreckungsbescheid erlassen worden war, Einspruch eingelegt. Die Sache wurde daraufhin an das von der Gewerbeauskunft-Zentrale im Mahnbescheid angegebene Amtsgericht Düsseldorf abgegeben. Nachdem dieses die Gewerbeauskunft-Zentrale aufgefordert hatte, ihren Anspruch in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen, erreichte uns nun ein Schriftsatz der Prozeßbevollmächtigten der Gewerbeauskunft-Zentrale mit folgendem Inhalt:

„…nehmen wir die Klage hiermit zurück.“

Es kann sich also lohnen, die Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale einer genaueren Prüfung zu unterziehen und sich ggf. zu wehren. Auch eine Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen kommt in vielen Fällen in Betracht. Da aber jeder Fall etwas anders gelagert ist, sollte man sich davor hüten, mit der Gewerbeauskunft-Zentrale geschlossene Verträge pauschal für unwirksam zu erachten. Im Einzelfall kann sich aus ihnen in der Tat eine Zahlungsverpflichtung ergeben.

Bei Fragen zur Gewerbeauskunft-Zentrale und anderen Anbietern von Branchenverzeichnissen kontaktieren Sie uns!

 

 

 

Kreditbearbeitungsgebühren: Die Santander Consumer Bank lässt sich weiter verklagen

Wir hatten hier bereits über ein von uns erwirktes Anerkenntnisurteil gegen die Santander Consumer Bank AG berichtet. Wer nun dachte, die Bank würde in gleich gelagerten Fällen und bei ausdrücklichem Hinweis auf das Anerkenntnisurteil zahlen, ohne dass erst geklagt werden muss, liegt falsch. Unsere Zahlungsaufforderung wurde mit dem üblichen standardisierten Ablehnungsschreiben und den bekannten, freilich nicht tragfähigen Argumenten zurückgewiesen. Wir werden also wieder klagen und zu gegebener Zeit über das Ergebnis berichten.

Kreditbearbeitungsgebühren: Santander Consumer Bank erkennt Klageforderung an

Der nach der Ablehnung einer außergerichtlichen Klärung durch die Santander Consumer Bank AG notwendig gewordenen Klage hat das Amtsgericht Möchengladbach mit Urteil vom 06.05.2013 (Az.: 29 C 227/13) stattgegeben. Dem ging ein Anerkenntnis der Bank voraus. Dieses Ergebnis hätte sie freilich kostengünstiger erzielen können. Die Kosten des Rechtsstreits wurden ihr auferlegt. Außerdem hat sie die Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit zu tragen.

Nach FlexStrom nun auch FlexGas insolvent

Vor reichlich zwei Wochen stellte die FlexStrom AG Insolvenzantrag, worüber wir hier bereits berichtet hatten. Nun folgte ihr die FlexGas GmbH zum Insolvenzgericht Charlottenburg (Az.: 36f IN 1753/13).

Das Problem für die Kunden auch hier: die häufig für ein ganzes Jahr geleisteten Vorauszahlungen, für die man wohl künftig keine Gegenleistung, sprich: Gas, mehr bekommt. Der Erstattungsanspruch kann nur nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter zur Tabelle angemeldet werden – Quotenaussichten ungewiß.

Bei Fragen hierzu und wenn Sie Hilfe bei der Forderungsanmeldung benötigen, unterstützen wir Sie gern. Kontaktieren Sie uns! Ihr Ansprechpartner zu Problemen des Insolvenzrechts: Herr Rechtsanwalt Woldrich.

Erstattungspraxis der Banken bei Kreditbearbeitungsgebühren

Über die Unzulässigkeit der Berechnung von Kreditbearbeitungsgebühren und den sich daraus ergebenden Erstattungsanspruch des Kreditnehmers hatten wir in diesem Blog schon hier und hier berichtet.

Einer druckfrischen Studie der Initiative Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen vom 16.04.2013 ist nun zu entnehmen, dass die Banken und nicht wenige Sparkassen bei der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren mauern.

Nur in 5,5 % der für die Studie ausgewerteten Fälle erfolgte eine Erstattung – und dies nur im Ausnahmefall nach der ersten Aufforderung. In der Regel – so die Verfasser der Studie – mussten die Kreditnehmer hartnäckig nachhaken, einen Rechtsanwalt einschalten und/oder mit Klage drohen. 

Am ehesten zeigten sich noch die Sparkassen, Autobanken und Genossenschaftsbanken zur Rückzahlung bereit. Ablehnend geben sich in der Regel die privaten Kreditinstitute, allen voran die Santander Consumer Bank und die TargoBank.

Dies deckt sich mit unseren Erfahrungen. Außergerichtlich gezahlt hat nur eine Autobank. Gegen die Santander Consumer Bank ist eine Klage anhängig, weitere Klagen wohl unvermeidlich.

Die Studie führt auch noch einmal schön die üblichen Argumente der Banken an, mit welchen sie ihre Standard-Ablehnungsschreiben spicken.

Wir raten nach wie vor, sich hiervon nicht abschrecken zu lassen und notfalls die gerichtliche Klärung nicht zu scheuen. Wir prüfen gern die Erfolgsaussichten einer Klage und unterstützen Sie bei der weiteren Verfolgung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns!

 

Reform des Insolvenzrechts verpasst?

Das Handelsblatt ist offenbar seiner Zeit voraus. Am Ende eines Artikels über die Verschuldung privater Haushalte auf handelsblatt.com ist folgendes zu lesen:

„Wenn das Geld nicht mehr reicht, können Bürger Privatinsolvenz anmelden. Nach einer Änderung der Regeln im vergangenen Jahr können Schuldner bereits nach drei Jahren alle Verbindlichkeiten loswerden. Bedingung: Die Schuldner müssen innerhalb dieser Frist mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten zahlen.

Schafft es der Überschuldete, zumindest die Verfahrungskosten zu begleichen, ist er nach fünf Jahren statt nach den ansonsten üblichen sechs Jahren schuldenfrei.“

Haben wir da was verpasst?

Nein!

Was das Handelsblatt da wiedergibt, ist lediglich der Inhalt eines Regierungsentwurfes für ein „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ aus dem vergangenen Jahr. Ob das Gesetz so oder in abgewandelter Form kommt, ist noch völlig offen. Nähere Informationen hierzu gibt es auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.

Es gilt also die bisherige Regelung der Insolvenzordnung, wonach die Restschuldbefreiung erst nach einer sechs Jahre dauernden Wohlverhaltensphase erteilt wird. Eine Abkürzung dieser Zeit nach Erreichen gewisser Tilgungsquoten sieht das Gesetz (noch) nicht vor.

Für Fragen zum Insolvenzrecht stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns! Ihr Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Woldrich.

 

 

Bestreiten der Aktivlegitimation – Kann man machen, muss man aber nicht…

Man fragt sich schon, was das soll:

Rechtsstreit nach einem Verkehrsunfall: Die ebenfalls anwaltlich vertretene Gegenseite bestreitet hartnäckig die Aktivlegitimation der Mandantin. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Klägerin Eigentümerin des bei dem Unfall beschädigten Fahrzeugs ist. Im schriftlichen Vorverfahren wurden bereits die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die Bestellung des Fahrzeugs beim Autohändler und die Rechnung – alle lautend auf die Klägerin – vorgelegt. Außerdem wurde als Beweis für Einigung und Übergabe die Zeugeneinvernahme eines Vertreters des Autohauses angeboten, in welchem die Klägerin den Pkw erworben hatte. Im Verhandlungstemin wurden zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II im Original, die Rechnung im Original sowie der EC-Kartenbeleg über die Zahlung des Kaufpreises vorgelegt.

Die Frage der Richterin an die Gegenseite, ob man diesen Punkt nun unstreitig stellen könnte, wurde trotz allem verneint.

Daraufhin bekundete die Richterin deutlich, dass für sie die Aktivlegitimation der Klägerin klar sei, wenn von der Beklagtenseite nichts Konkretes mehr komme. Im Übrigen kenne sie auch nur eine Kanzlei, die dies so handhabt… 

FlexStrom meldet Insolvenz an

Die FlexStrom AG hat heute beim Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Schulte-Kaubrügger von der White & Case Insolvenz GbR bestellt.


Die FlexStrom AG hat u. a. Tarife mit jährlicher Vorauszahlung angeboten. Wie im Fall Teldafax ist zu erwarten, dass diese Verträge nicht mehr erfüllt werden können und die Kunden sich einen neuen Anbieter suchen müssen. Die noch nicht verbrauchten Vorauszahlungen erhält man (vorerst) nicht zurück. Sie können nur nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ob hierauf später eine Quote gezahlt werden kann, ist derzeit völlig offen.

Bei Fragen hierzu und wenn Sie Hilfe bei der Forderungsanmeldung benötigen, unterstützen wir Sie gern. Kontaktieren Sie uns! Ihr Ansprechpartner zu Problemen des Insolvenzrechts: Herr Rechtsanwalt Woldrich.

Navi-App

Finger weg vom Handy!

Navi-AppHäufig wird angenommen, es sei lediglich das Telefonieren mit dem Handy / Smartphone ohne Freisprecheinrichtung während des Fahrens untersagt. Hierin verbergen sich gleich zwei Irrtümer:


1. Es ist nicht nur das Telefonieren untersagt und wird mit einem Bußgeld von € 40,- und einem Punkt in Flensburg geahndet, sondern auch jede andere Benutzung des Mobiltelefons mit der Hand stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Entsprechende Gerichtsentscheidungen gibt es z. B. bereits zur Benutzung als Diktiergerät (OLG Jena, Beschluss v. 31.05.2006, Az. 1 Ss 82/06) und  – ganz aktuell – als Navigationsgerät (OLG Hamm, Beschluss v. 18.02.2013, Az. III-5 RBs 11/13). 

2. Verboten ist nicht nur das Telefonieren etc. während der Fahrt, sondern auch in einem stehenden Kraftfahrzeug, bei welchem der Motor noch läuft.

§ 23 Abs. 1a der StVO lautet wie folgt:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Achtung also vor allem dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug schon gestartet haben und nur mal eben schnell noch das Reiseziel in die Navigations-App eingeben wollen…!