Osterzeit = Reisezeit. Viele wird der Ausflug über Ostern auch ins Ausland führen. Mit einem Verkehrsverstoß kann man sich dort unter Umständen ein sehr teures Ei legen. So mancher Verstoß, der in der Heimat eher als Bagatelle angesehen und nur mit einem geringen Bußgeld geahndet wird, kann im Ausland richtig ins Geld gehen. Auch kennen manche Länder Sanktionen, die so in Deutschland gar nicht vorgesehen sind. Drastische Beispiele:
- Schweden: Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille
- Spanien: Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille
- Italien: Enteignung des Fahrzeugs ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille
- Schweiz: Rasern (innerorts 50 km/h, außerorts 60 km/h und auf Autobahnen 80 km/h zu schnell) droht Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und die Einziehung des Fahrzeugs
Einen guten Überblick über die aktuellen Bußgelder in 36 europäischen Ländern (inkl. Türkei) stellt der ADAC zur Verfügung.
Sollte man Ihnen einen Verkehrsverstoß im Ausland zur Last legen, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns!