Blutalkoholtest: Kein Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

Wer unter dem Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluß von der Polizei angehalten wird, wird häufig aufgefordert, sich einem Alkoholtest zu unterziehen. Grundsätzlich kommen dabei zwei Methoden zur Anwendung: Die Messung der Alkoholkonzentration in der Atemluft und der Blutalkoholtest.
Eine Pflicht, einen Atemalkoholtest über sich ergehen zu lassen – also „ins Röhrchen zu blasen“ – besteht wohlgemerkt nicht.
Etwas anders ist die Rechtslage bei der Vornahme eines Blutalkoholtests. Mehr lesen

Überarbeitung des Internetauftritts

Unser Internetauftritt wird gerade gründlich überarbeitet.

Es ändert sich nicht nur das Design, sondern es wird auch einige neue Funktionen geben, so etwa aktuelle Informationen über neue Entwicklungen auf den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten und vieles mehr. Zur Zeit erreichen Sie die neue Seite nur über www.juragebirge.de. Sobald sie fertiggestellt ist, wird sie auch über die Ihnen bekannte Adresse www.woldrich-paestel.de zugänglich sein.