Das Oberlandesgericht Dresden hat neue Unterhaltsleitlinien mit Wirkung ab 01.01.2009 erlassen.
Unterhaltsberechtigte Kinder zwischen 12 und 17 Jahren haben künftig einen um 7 bis 15 Euro höheren Unterhaltsanspruch. Der Unterhalt volljähriger Kinder, die noch bei ihren Eltern wohnen, erhöht sich um 14 bis 29 Euro. Unverändert ließ das Gericht den Unterhaltsbedarf volljähriger Studenten oder Auszubildender mit eigenem Hausstand. Er liegt nach wie vor bei € 640,-.
In zwei Altergruppen reduziert sich die Unterhaltshöhe allerdings. Grund hierfür ist die Erhöhung des Kindergeldes um € 10,-. Das Kindergeld wird zur Hälfte auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.
Kinder bis fünf Jahre erhalten demnach nunmehr einen um bis zu € 3,- geringeren Unterhalt. Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren sinkt der Satz um bis zu € 5,-.
Der Selbstbehalt Unterhaltsverpflichteter blieb unverändert. Bei nicht erwerbstätigen Personen beträgt er € 700,-. Erwerbstätigen wird ein Selbstbehalt von € 900,- zugestanden.
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