Wer nach einem Unfall auf ein gemietetes Ersatzfahrzeug angewiesen ist und die Kosten vom Unfallgegner oder einer Versicherung erstattet bekommen möchte, muß das Fahrzeug selbstverständlich zu einem vernünftigen Tarif anmieten, also das sogenannte Wirtschaftlichkeitgebot befolgen. Welcher Tarif für welche Fahrzeugklasse angemessen ist, hängt natürlich auch davon ab, wie sich die regionale Marktlage darstellt.