Bußgeldverfahren wegen Dashcam

Dashcam-Nutzer laufen Gefahr, mit Bußgeldern belegt zu werden!

Viele Modelle zeichnen anlasslos auf und speichern viel zu große Zeiträume. Zulässig sind allenfalls Geräte, die die Aufnahmen binnen kurzer Zeit wieder überschreiben, wenn kein Unfall geschieht, und nur dann dauerhaft speichern, wenn sie eine Kollision oder eine starke Verzögerung registrieren.

Die Landesdatenschutzbeauftragten vieler Bundesländer, so auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte, verfolgen Verstöße inzwischen vermehrt, auch in Freiberg!

Mehr dazu auf verkehrsrecht-freiberg.de

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