Nach einer Mitteilung des ADAC häufen sich in letzter Zeit Fälle, in denen deutschen Urlaubern, bei deren Fahrzeugen die TÜV/DEKRA-Plaketten abgelaufen waren, von den ungarischen Behörden die Zulassung und teilweise auch die Kfz-Kennzeichen abgenommen wurden. Diese Praxis ist angesichts deutscher und europarechtlicher Regelungen äußerst fragwürdig.
In Ungarn geht man offenbar davon aus, daß mit Ablauf der Prüfplakette auch die Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung erlischt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die deutsche Zulassung gilt grundsätzlich unbeschränkt. Fahrzeuge mit deutscher Zulassung dürfen damit in der Regel auch nach Ablauf der Prüfplakette weiterverwendet werden. Aufgrund entsprechender europarechtlicher Bestimmungen muß die nach deutschem Recht zulässige Verwendung des Fahrzeugs von anderen Mitgliedsstaaten der EU, so auch von Ungarn, auch auf deren Hoheitsgebieten akzeptiert werden.
Der ADAC hat die zuständigen Stellen bereits auf diese Rechtslage hingewiesen. Um sich den Urlaub aber nicht unnötig zu verderben, sollte man vor einer Auslandsreise mit dem eigenen Pkw vorsichtshalber sicherstellen, daß die Prüfplakette noch hinreichend lang gültig ist.
Sollten Sie aber zu den von der rechtswidrigen ungarischen Praxis betroffenen Urlaubern gehören, empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines fachkundigen Rechtsanwalts.