Nach FlexStrom nun auch FlexGas insolvent

Vor reichlich zwei Wochen stellte die FlexStrom AG Insolvenzantrag, worüber wir hier bereits berichtet hatten. Nun folgte ihr die FlexGas GmbH zum Insolvenzgericht Charlottenburg (Az.: 36f IN 1753/13).

Das Problem für die Kunden auch hier: die häufig für ein ganzes Jahr geleisteten Vorauszahlungen, für die man wohl künftig keine Gegenleistung, sprich: Gas, mehr bekommt. Der Erstattungsanspruch kann nur nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter zur Tabelle angemeldet werden – Quotenaussichten ungewiß.

Bei Fragen hierzu und wenn Sie Hilfe bei der Forderungsanmeldung benötigen, unterstützen wir Sie gern. Kontaktieren Sie uns! Ihr Ansprechpartner zu Problemen des Insolvenzrechts: Herr Rechtsanwalt Woldrich.

FlexStrom meldet Insolvenz an

Die FlexStrom AG hat heute beim Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Schulte-Kaubrügger von der White & Case Insolvenz GbR bestellt.


Die FlexStrom AG hat u. a. Tarife mit jährlicher Vorauszahlung angeboten. Wie im Fall Teldafax ist zu erwarten, dass diese Verträge nicht mehr erfüllt werden können und die Kunden sich einen neuen Anbieter suchen müssen. Die noch nicht verbrauchten Vorauszahlungen erhält man (vorerst) nicht zurück. Sie können nur nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ob hierauf später eine Quote gezahlt werden kann, ist derzeit völlig offen.

Bei Fragen hierzu und wenn Sie Hilfe bei der Forderungsanmeldung benötigen, unterstützen wir Sie gern. Kontaktieren Sie uns! Ihr Ansprechpartner zu Problemen des Insolvenzrechts: Herr Rechtsanwalt Woldrich.