Preiserhöhungen bei Strom und Gas treffen immer mehr Verbraucher. Manche Versorger gehen dabei mit zweifelhaften Methoden vor.
So schloss etwa eine Mandantin neue Verträge für die Belieferung mit Strom und Gas bei der voxenergie GmbH mit Sitz in Berlin ab. Anfang Dezember 2021 erhielt sie die Vertragsbestätigungen, in welchen auch die Grund- und Arbeitspreise aufgeführt waren. So sollte der Arbeitspreis für Strom bei 42 ct/kWh liegen. Der monatliche Abschlag wurde mit rund € 100,- angegeben.
Lieferbeginn sollte der 26. Januar 2022 sein.
Danach traute sie ihren Augen kaum, als Sie auf ihrem Kontoauszug die Abbuchung eines Abschlags von über € 260,- sah. Zu allem Überfluss verhielt es sich beim Gas ganz ähnlich.
Bei Durchsicht der Unterlagen der Mandantin fiel auf, dass sich darunter zwei Schreiben vom 28. Dezember 2021 befanden, mit welchen die Preiserhöhungen für Strom und Gas angekündigt wurden. Allerdings sollten diese bereits ab dem 01. Januar 2022, also schon vier Tage später, gelten. Da das Schreiben vom 28. Dezember 2021 natürlich nicht am selben Tag zugegangen ist, fiel die Ankündigung sogar noch kurzfristiger aus.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die Versorger hingegen zu einer deutlich früheren Information der Kunden. Haushaltskunden müssen Preisänderungen mindestens einen Monat vor ihrem Eintritt angekündigt werden, § 41 Abs. 5 EnWG. Diese Vorschrift gewährt dem Kunden auch ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preisänderung.
Mit ihrer Ankündigung der Preiserhöhung nur wenige Tage vorher, noch dazu zwischen Weihnachten und Silvester, wenn viele Menschen im Urlaub sind oder einfach ein paar ruhige Tage genießen und dem Alltag entfliehen möchten, beabsichtigte die voxenergie GmbH offenbar, den betroffenen Kunden ihr Sonderkündigungsrecht abzuschneiden und sie daran zu hindern, sich rechtzeitig nach einem alternativen Anbieter umzusehen.
So verwundert es dann auch nicht, dass die von der Mandantin ausgesprochene Kündigung durch voxenergie als „verspätet“ zurückgewiesen wurde.
Betroffene sollten diese Praxis nicht widerspruchslos hinnehmen, zumal die exorbitanten Preise des Versorgers viele vor erhebliche finanzielle Probleme stellen dürften. Nehmen Sie erforderlichenfalls anwaltliche Beratung und Unterstützung in Anspruch!
Übrigens hat auch die Verbraucherzentrale Brandenburg bereits gerichtliche Schritte gegen die voxenergie GmbH eingeleitet.
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