Der Vermieter von Wohnraum ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, die gesamte Elektroinstallation des Hauses regelmäßig zu prüfen (Urteil v. 15.10.2008, Az. VIII ZR 321/07).
In dem vom BGH entschiedenen Fall war einem Mieter durch einen Brand in der Nachbarwohnung, welcher durch einen Defekt der Elektroanlage verursacht worden war, ein Sachschaden entstanden.
Mit seiner gegen den Vermieter gerichteten Schadensersatzklage scheiterte er jedoch. Nach Auffassung des BGH muß der Vermieter ihm bekannt gewordene Mängel in seinen Wohnungen, von denen eine Gefahr für die Mietwohnungen ausgehen kann, zwar unverzüglich beheben; er ist jedoch nicht verpflichtet, die Elektroleitungen und elektrischen Anlagen ohne konkreten Anlaß oder Hinweis auf Mängel einer regelmäßigen Inspektion zu unterziehen. Nur im Ausnahmefall können besondere Umstände, wie etwa wiederholt auftretende Störungen, eine Pflicht des Vermieters begründen, nicht nur den unmittelbar zu Tage getretenen Mangel zu beheben, sondern darüber hinaus die gesamte Elektroinstallation prüfen zu lassen.