Häufiger sind in der Praxis die Fälle, in denen verheiratete Männer die ihnen per Gesetz „verordnete“ Vaterschaft bei dem Verdacht, nicht der Erzeuger des Kindes zu sein, anfechten.
Es kommt aber auch vor, daß der biologische Vater seine Vaterschaft feststellen lassen und zugleich die Vaterschaft des Ehemannes der Kindesmutter anfechten möchte. Hierzu muß er vor dem Familiengericht Klage erheben. Gegen wen? Nun, zunächst einmal gegen den gesetzlichen Vater und Ehemann der Mutter. Gleichzeitig muß er aber auch – was beim ersten Hinsehen seltsam anmuten mag – das Kind als Beklagten in die Klageschrift aufnehmen. Beherzigt er bzw. sein Anwalt dies nicht, kann es ihm ergehen, wie dem Kläger in einem kürzlich vom BGH entschiedenen Rechtsstreit (Urteil v. 30.07.2008, XII ZR 18/07).