Hin und wieder erreichen uns (und mit Sicherheit parallel eine Reihe weiterer Kollegen) Anfragen von Personen, die meinen, nach ihrem Mandat müsse sich jeder Anwalt die Finger lecken. Dabei kann man sich bei genauerem Hinsehen des Eindrucks nicht erwehren, dass die Sache aussichtslos ist, der „Mandant“ es aber nicht wahrhaben möchte und, nachdem schon mehrere Anwälte „verschlissen“ wurden, wahllos Kollegen kontaktiert in der Hoffnung, einer werde schon anbeißen. So erhielten wir folgende eMail von einer Dame aus Düsseldorf, die zusätzlich durch ihren – vorsichtig fomuliert – resoluten Stil auffällt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche einen Anwalt, der mich in einer Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht vertritt. (Erstberatung nicht erforderlich, da schon viele erfolgt):
Ich erwarte, dass die Deckungsanfrage(n) bis zur endgültigen Zu -/ Absage der Versicherung kostenlos durchgeführt wird.
Ich habe drei Versicherungen. Die Reihenfolge der Abfrage lege ich fest, da ich Höherstufungen verhindern möchte. Falls keine haftet, werde ich den Prozess nicht führen. Alle Kosten müssen von der RSV abgegolten werden; ich erwarte, dass keine privat zu tragenden anfallen und nur mit einer Versicherung abgerechnet wird.
Bei einer Versicherung kann bei Ablehnung ein Gutachten auf Kosten der Versicherung geschrieben werden; danach entscheidet mein Anwalt. Ich erwarte, dass Sie bereit sind, es zu schreiben. Bei einer ist ein Stichentscheid versichert.
Es muss verfügt werden, da mir sonst die Zeit wegläuft.
Das Mandat muss aufgrund der Entfernung telefonisch, brieflich oder per Mail durchgeführt werden.
Ich erwarte Kopien aller Schriftsätze (unserer, die der Gegenseite und des Gerichts); brieflich oder per Mail.
Hintergrundinformationen liegen als Anhang bei.
Ich bin (fast immer) unter [Telefonnnummer, v. Autor gelöscht] (Düsseldorf) oder (immer) unter [eMail-Adresse, v. Autor gelöscht] zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, v. Autor gelöscht]“
Leider können wir diese Erwartungen nicht erfüllen, zumal die Angelegenheit nicht in eines unserer Fachgebiete fällt.