Laut einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts hat es gestern der Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) Landesverband Sachsen e. V. gegen den Planfeststellungsbeschluß für den Bau der Ortsumgehung Freiberg überwiegend stattgegeben.
Der Planfeststellungsbeschluß ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden.
Es seien Schadstoffbelastungen von Teichen unzureichend ermittelt und beurteilt worden. Auch seien Fehlbeurteilungen der artenschutzrechtlichen Tötungs- und Zerstörungsverbote, die verschiedene Fledermausarten im Hospitalwald und die Zauneidechse im Bereich der Halden östlich von Freiberg beträfen, festzustellen gewesen.
Der Planfeststellungsbeschluß muß nun in einem ergänzenden Verfahren mit weiteren Ermittlungen und einer erneuten Bewertung der Belange des Naturschutzes überarbeitet werden.