Kreditbearbeitungsgebühren: Wieder ein Anerkenntnisurteil gegen die Santander Consumer Bank

Es erreichte uns nun ein weiteres Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Mönchengladbach gegen die Santander Consumer Bank AG (Az.: 36 C 685/13). In dieser Sache hatten wir die Bank außergerichtlich ausdrücklich auf ein vergleichbares früheres Verfahren, welches mit einem Anerkenntnis endete, hingewiesen und eigentlich erwartet, dass man es nicht auf einen weiteren Rechtsstreit ankommen lassen wird. Wir hatten uns getäuscht. Natürlich haben wir umgehend geklagt. Nach Zustellung der Klage hat die Bank die Forderung anerkannt. Da hätte man doch auch günstiger haben können…

Kreditbearbeitungsgebühren: Die Santander Consumer Bank lässt sich weiter verklagen

Wir hatten hier bereits über ein von uns erwirktes Anerkenntnisurteil gegen die Santander Consumer Bank AG berichtet. Wer nun dachte, die Bank würde in gleich gelagerten Fällen und bei ausdrücklichem Hinweis auf das Anerkenntnisurteil zahlen, ohne dass erst geklagt werden muss, liegt falsch. Unsere Zahlungsaufforderung wurde mit dem üblichen standardisierten Ablehnungsschreiben und den bekannten, freilich nicht tragfähigen Argumenten zurückgewiesen. Wir werden also wieder klagen und zu gegebener Zeit über das Ergebnis berichten.

Kreditbearbeitungsgebühren: Santander Consumer Bank erkennt Klageforderung an

Der nach der Ablehnung einer außergerichtlichen Klärung durch die Santander Consumer Bank AG notwendig gewordenen Klage hat das Amtsgericht Möchengladbach mit Urteil vom 06.05.2013 (Az.: 29 C 227/13) stattgegeben. Dem ging ein Anerkenntnis der Bank voraus. Dieses Ergebnis hätte sie freilich kostengünstiger erzielen können. Die Kosten des Rechtsstreits wurden ihr auferlegt. Außerdem hat sie die Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit zu tragen.

Erstattungspraxis der Banken bei Kreditbearbeitungsgebühren

Über die Unzulässigkeit der Berechnung von Kreditbearbeitungsgebühren und den sich daraus ergebenden Erstattungsanspruch des Kreditnehmers hatten wir in diesem Blog schon hier und hier berichtet.

Einer druckfrischen Studie der Initiative Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen vom 16.04.2013 ist nun zu entnehmen, dass die Banken und nicht wenige Sparkassen bei der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren mauern.

Nur in 5,5 % der für die Studie ausgewerteten Fälle erfolgte eine Erstattung – und dies nur im Ausnahmefall nach der ersten Aufforderung. In der Regel – so die Verfasser der Studie – mussten die Kreditnehmer hartnäckig nachhaken, einen Rechtsanwalt einschalten und/oder mit Klage drohen. 

Am ehesten zeigten sich noch die Sparkassen, Autobanken und Genossenschaftsbanken zur Rückzahlung bereit. Ablehnend geben sich in der Regel die privaten Kreditinstitute, allen voran die Santander Consumer Bank und die TargoBank.

Dies deckt sich mit unseren Erfahrungen. Außergerichtlich gezahlt hat nur eine Autobank. Gegen die Santander Consumer Bank ist eine Klage anhängig, weitere Klagen wohl unvermeidlich.

Die Studie führt auch noch einmal schön die üblichen Argumente der Banken an, mit welchen sie ihre Standard-Ablehnungsschreiben spicken.

Wir raten nach wie vor, sich hiervon nicht abschrecken zu lassen und notfalls die gerichtliche Klärung nicht zu scheuen. Wir prüfen gern die Erfolgsaussichten einer Klage und unterstützen Sie bei der weiteren Verfolgung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns!

 

Kreditbearbeitungsgebühren: Santander Consumer Bank will verklagt werden

Die Santander Consumer Bank AG reagiert auf außergerichtliche Aufforderungen zur Erstattung der Bearbeitungsgebühren für Darlehen weiterhin ablehnend und verweist darauf, dass es sich um Individualvereinbarungen handele, die – anders als allgemeine Geschäftsbedingungen – einer Inhaltskontrolle nicht zugänglich seien. Freilich liegen bereits erste Urteile gegen die Santander Consumer Bank vor, in welchen sich die Gerichte dieser Argumentation der Bank nicht anschlossen. Dennoch versucht sie, in jedem Einzelfall zunächst abzuwimmeln, und spekuliert wohl darauf, dass die betroffenen Kreditnehmer das Kostenrisiko einer Klage scheuen.
In unserem aktuellen Fall wird diese Rechnung aber nicht aufgehen. Der Mandant ist rechtsschutzversichert…
Weitere Erläuterungen zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren gibt´s hier im W§P-Blog.
Haben auch Sie Probleme mit der Rückforderung? Kontaktieren Sie uns!

Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren

In letzter Zeit suchen uns verstärkt Mandanten auf, die die Erstattung von Bearbeitungsgebühren für Darlehen begehren. Hintergrund sind sicher die anhaltenden Berichte über das Urteil des OLG Dresden vom 29.09.2011, 8 U 562/11. Dieses war zuletzt wieder stärker in den Focus der Öffentlichkeit gerückt, weil die Sparkasse, deren Gebühren beanstandet wurden, im September dieses Jahres ihre beim Bundesgerichtshof eingelegte Revision zurückgenommen hat.
Die von einigen hoffnungsvollen Autoren geäußerte Vermutung, die Kreditwirtschaft würde nun unbürokratisch Bearbeitungsgebühren erstatten, hat sich bislang jedoch nicht bewahrheitet.
Viele Banken berufen sich in ihren Standard-Ablehnungsschreiben darauf, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Streitfrage nicht vorläge und solche von untergeordneten Gerichten jeweils nur für den Einzelfall gelten würden. Weiter findet sich immer wieder das Argument, Gegenstand der bisher ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen seien Klauseln in Preisverzeichnissen und allgemeinen Geschäftsbedingungen gewesen, wohingegen im konkreten Fall die Bearbeitungsgebühr individiuell vereinbart worden sei. Außerdem handele es sich um die Vereinbarung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht, welche ohnehin einer Inhaltskontrolle nach den Regelungen des BGB über die allgemeinen Geschäftsbedingungen entzogen sei. Schließlich findet sich auch das Argument, die Preisangabenverordnung sehe ausdrücklich vor, dass Bearbeitungsgebühren bei der Ermittlung des effektiven Jahreszinses einzubeziehen seien. Damit habe der Gesetzgeber die Zulässigkeit dieser Bearbeitungsgebühren ausdrücklich bestätigt.
In vielen Fällen lohnt es sich, diese Argumente einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen, sprich: die Erstattung der Bearbeitungsgebühren einzuklagen. Das gilt nicht nur für sog. Konsumentenkredite, sondern z.B. auch für Fahrzeugfinanzierungen.
Wer seine Bank noch gar nicht zur Erstattung aufgefordert hat, sollte dies nachholen. Geeignete Musterschreiben finden sich im Internet, z.B. auf der Seite der Stiftung Warentest.
Lehnt die Bank die Erstattung ab, prüfen wir gern die Erfolgsaussichten einer Klage und unterstützen Sie bei der weiteren Verfolgung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns!