Private Parkplatzbetreiber: Ansprüche nur gegen Fahrer

Immer mehr Parkplätze von Supermärkten und Einkaufszentren werden von privaten Betreibern bewirtschaftet. Überschreitet man die Parkzeit oder vergisst man die Parkscheibe, werden Vertragsstrafen erhoben. Angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert wird stets der Halter. Aber haftet dieser auch, wenn er das Auto gar nicht gefahren hat? Und falls nicht: Wen trifft die Beweislast dafür, wer der Fahrer war?

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Bußgeldverfahren wegen Dashcam

Dashcam-Nutzer laufen Gefahr, mit Bußgeldern belegt zu werden!

Viele Modelle zeichnen anlasslos auf und speichern viel zu große Zeiträume. Zulässig sind allenfalls Geräte, die die Aufnahmen binnen kurzer Zeit wieder überschreiben, wenn kein Unfall geschieht, und nur dann dauerhaft speichern, wenn sie eine Kollision oder eine starke Verzögerung registrieren.

Die Landesdatenschutzbeauftragten vieler Bundesländer, so auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte, verfolgen Verstöße inzwischen vermehrt, auch in Freiberg!

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geblitzt.de – Was steckt dahinter?

Was verbirgt sich hinter der Website geblitzt.de? Kann geblitzt.de Betroffenen in Bußgeldverfahren wirklich helfen? Was kann geblitzt.de nicht leisten? Sollte man sich doch lieber beim Rechtsanwalt individuell beraten lassen?

Das Portal geblitzt.de wird dem Einen oder der Anderen schon mal in der Werbung aufgefallen sein. Auch Galileo auf ProSieben brachte kürzlich einen Beitrag über diesen Serviceanbieter. Wir haben uns das mal angeschaut und unsere Einschätzung auf verkehrsrecht-freiberg.de abgegeben.

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Geschwindigkeitsmeßgerät ESO ES 3.0: Amtsgericht Meißen zerpflückt Messverfahren

So viel Gründlichkeit findet man bei den Gerichten in Bußgeldsachen eher selten. Das Amtsgericht Meißen hat sich nach einer umfangreichen Beweisaufnahme in einem Urteil vom 29.05.2015, Az.: 13 OWi 703 Js 21114/14, auf 112 Seiten mit dem Messverfahren ESO ES 3.0 auseinandergesetzt und den Betroffenen im Ergebnis freigesprochen.

Das ES 3.0 ist schon seit Langem der Kritik von technischen Sachverständigen und Anwälten ausgesetzt, u. a. weil die Funktionsweise des Messgerätes, insbesondere die Messwertbildung nicht nachvollziehbar ist und der Gerätehersteller die Rohmessdaten, anhand derer die vom Gerät ermittelte Geschwindigkeit durch Sachverständige überprüft werden könnte, unter Verschluss hält.

In der Vergangenheit haben sich viele Gerichte auf den Standpunkt zurückgezogen, dass das Gerät die Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erhalten habe und es sich somit um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Der Richter weiß also zwar nicht wirklich, was das Gerät misst und errechnet, geht aber davon aus, dass schon alles seine Ordnung haben wird, schließlich hat´s die PTB abgenickt. Man hörte auch schon die Bemerkung: „Ich weiß auch nicht, wie ein Radargerät genau funktioniert, und trotzdem hat niemand Zweifel an der Richtigkeit solcher Messungen.“


Und nun kommt das Amtsgericht Meißen und breitet geradezu genüßlich aus, dass der Geschäftsführer des Herstellers die Auswertung seines Messgerätes vor Gericht nicht erläutern konnte, dass der Entwicklungsleiter des Unternehmens den Algorithmus der Korrelationsprüfung nicht kennt und die Gültigkeitskriterien für die Auswertung einer Messung nicht nennen kann, dass die Bauartzulassung als Lichtschrankenmessgerät falsch und damit formell nichtig ist, dass die PTB als Obergutachter in Zulassungsfragen wegen Befangenheit ungeeignet ist und dass eine Überprüfung der Messwerte anhand der Rohmessdaten unabdingbar und gleichzeitig die einzige vom Hersteller angebotene Möglichkeit der Auswertung dieser Daten manipulationsanfällig, mithin ungeeignet ist.

Das Gericht stellt zudem klar:

„Aufgabe des Gerichts ist es, mit den von der Prozessordnung vorgesehen Mitteln zu prüfen, ob ein Betroffener eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat. Kann dies nicht zur Überzeugung des Gerichts bewiesen werden, ist er freizusprechen.

Aufgabe des Gerichts ist es nicht, ein Geschwindigkeitsmessverfahren zu retten, auch wenn es massenhaft verwendet wird.

Bleibt abzuwarten, ob sich weitere Gerichte anschließen und deren Urteile dann auch einer Überprüfung durch die jeweils zuständigen Oberlandesgerichte standhalten. Das Urteil des AG Meißen ist rechtskräftig, da Rechtsmittel erst gar nicht eingelegt wurden.

 

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Navi-App

Finger weg vom Handy!

Navi-AppHäufig wird angenommen, es sei lediglich das Telefonieren mit dem Handy / Smartphone ohne Freisprecheinrichtung während des Fahrens untersagt. Hierin verbergen sich gleich zwei Irrtümer:


1. Es ist nicht nur das Telefonieren untersagt und wird mit einem Bußgeld von € 40,- und einem Punkt in Flensburg geahndet, sondern auch jede andere Benutzung des Mobiltelefons mit der Hand stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Entsprechende Gerichtsentscheidungen gibt es z. B. bereits zur Benutzung als Diktiergerät (OLG Jena, Beschluss v. 31.05.2006, Az. 1 Ss 82/06) und  – ganz aktuell – als Navigationsgerät (OLG Hamm, Beschluss v. 18.02.2013, Az. III-5 RBs 11/13). 

2. Verboten ist nicht nur das Telefonieren etc. während der Fahrt, sondern auch in einem stehenden Kraftfahrzeug, bei welchem der Motor noch läuft.

§ 23 Abs. 1a der StVO lautet wie folgt:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Achtung also vor allem dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug schon gestartet haben und nur mal eben schnell noch das Reiseziel in die Navigations-App eingeben wollen…!

Das kosten Verkehrssünden im Ausland im Jahr 2013

Osterzeit = Reisezeit. Viele wird der Ausflug über Ostern auch ins Ausland führen. Mit einem Verkehrsverstoß kann man sich dort unter Umständen ein sehr teures Ei legen. So mancher Verstoß, der in der Heimat eher als Bagatelle angesehen und nur mit einem geringen Bußgeld geahndet wird, kann im Ausland richtig ins Geld gehen. Auch kennen manche Länder Sanktionen, die so in Deutschland gar nicht vorgesehen sind. Drastische Beispiele:
 
  • Schweden: Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille
  • Spanien: Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille
  • Italien: Enteignung des Fahrzeugs ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille
  • Schweiz: Rasern (innerorts 50 km/h, außerorts 60 km/h und auf Autobahnen 80 km/h zu schnell) droht Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und die Einziehung des Fahrzeugs
 
Einen guten Überblick über die aktuellen Bußgelder in 36 europäischen Ländern (inkl. Türkei) stellt der ADAC zur Verfügung.
 
Sollte man Ihnen einen Verkehrsverstoß im Ausland zur Last legen, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns!

Das kosten Verkehrssünden im Ausland

Die Urlaubszeit hat begonnen. Viele fahren entweder mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland oder mieten sich eines vor Ort. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich rechtzeitig mit dem Bußgeldkatalog des Reiselandes beschäftigen, denn so mancher Verstoß, der in der Heimat eher als Bagatelle behandelt und nur mit einem geringen Bußgeld geahndet wird, kann im Ausland richtig teuer werden und die Urlaubskasse erheblich belasten.
Einen guten Überblick über die aktuellen Bußgelder in 35 europäischen Ländern (inkl. Türkei) stellt der ADAC zur Verfügung.
Sollte man Ihnen einen Verkehrsverstoß im Ausland zur Last legen, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns!

Kosten von Verkehrsverstößen im Ausland

Zwar wurden Verkehrssünden mit der Überarbeitung des Bußgeldkatalogs auch in Deutschland teurer, allerdings muß man im Ausland häufig deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Für einige beliebte Reiseländer haben wir nachfolgend die Bußgelder für ausgewählte Verstöße aufgelistet (Angaben in €):
Land Alkohol am Steuer 20 km/h zu schnell über 50 km/h zu schnell Rotlichtverstoß Überholverstoß Parkverstoß Handy
Deutschland ab 500,- bis 35,- ab 240,- 90,- bis 320,- 30,- bis 250,- 10,- bis 70,- 40,-
Belgien ab 140,- ab 100,- ab 250,- ab 150,- ab 150,- ab 50,- ab 100,-
Dänemark bis 1 Netto-Monatsgehalt 70,- bis 270,- ab 300,- 135,- bis 200,- 140,- 70,- 70,-
Frankreich ab 135,- ab 90,- 1500,- ab 90,- ab 90,- ab 10,- ab 35,-
Griechenland ab 100,- ab 50,- ab 175,- ab 350,- ab 350,- ab 40,- ab 50,-
Großbritannien bis 6500,- ab 75,- bis 5600,- ab 120,- ab 120,- ab 40,- ab 75,-
Irland ab 1270,- ab 80,- ab 80,- ab 80,- ab 80,- ab 40,- ab 60,-
Italien ab 540,- ab 155,- ab 390,- ab 155,- ab 75,- ab 35,- ab 155,-
Kroatien ab 135,- bis 70,- ab 670,- ab 270,- ab 95,- ab 40,- ab 70,-
Niederlande ab 250,- ab 100,- ab 300,- 150,- 150,- ab 50,- 150,-
Österreich ab 220,- ab 20,- bis 2180,- ab 70,- ab 70,- ab 20,- 50,-
Polen ab 145,- ab 10,- ab 80,- ab 50,- ab 50,- ab 20,- ab 40,-
Portugal ab 250,- ab 60,- ab 120,- ab 100,- ab 120,- ab 30,- ab 120,-
Schweden ab 180,- ab 260,- ab 450,- ab 130,- ab 150,- ab 40,- erlaubt
Schweiz ab 380,- ab 110,- ab 600,- 160,- ab 150,- ab 25,- 65,-
Spanien ab 300,- ab 90,- ab 360,- ab 90,- ab 90,- bis 90,- ab 90,-
Ungarn ab 330,- ab 100,- ab 200,- bis 330,- bis 330,- ab 10,- bis 100,-
Teilweise sehen die Vorschriften der einzelnen Länder weitere Sanktionen vor, falls die verhängten Bußgelder nicht fristgemäß gezahlt werden. Neben den Bußgeldern kommen, wie in Deutschland auch, noch zusätzliche Maßnahmen in Betracht, welche jedoch von Land zu Land sehr unterschiedlich sind. Bei Alkohol am Steuer zum Beispiel reicht die Palette von der Zwangsversteigerung des Fahrzeugs (Italien) bis zu Haftstrafen (Spanien).
Sollten auch Sie wegen eines Verkehrsverstoßes im Ausland belangt werden, informieren wir Sie gern über Ihre Rechte und Pflichten. Kontaktieren Sie uns!

Hohe „Inflationsrate“ bei Bußgeldern

Daß die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr deutlich angehoben werden sollen, geistert ja bereits geraume Zeit durch die Medien. Den aktuellen Stand der beabsichtigten Änderungen des Bußgeldkatalogs kann man auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einsehen. Hier geht´s direkt zur Tabelle.